Ich bewundere diese Frau - zum Tathergang
50€ Nachzahlung, die vielleicht oder vielleicht nicht, das Jobcenter wußte es auch nicht, auf ihrem Konto angekommen waren.
Die Frau hat begriffen, daß sie in einer Notlage ist, wenn das Geld nicht da sein sollte.
Wenn Du einmal bis vor dein Sachbearbeiter vorgedrungen bist, dann zur Bank mußt, um zu schauen ob Geld da ist, (hinlaufen, da Du ja kein Geld hast) dann wieder zurück (wieder laufen), ist es so spät, dass du niemals nochmal drankommst. Das Jobcenter schließt auf der Mainzer Landstr, Frankfurt/Main, Donnerstags um 14:30 Uhr, Freitags nur Termine nach Vereinbarung.
Und da bleibt die Frau einfach da und geht nicht weg bevor ihr geholfen wird.
Dann kommt der Sicherheitsdienst und will sie raus haben, droht mit Hausverbot, baut Druck auf.
Und da bleibt die Frau einfach da und geht nicht weg bevor ihr geholfen wird.
Dann wird die Polizei gerufen. Bis die Polizei da ist dauert es locker erst mal 20 Minuten. Der Sicherheitsdienst baut weiter Druck auf.
Und da bleibt die Frau da und geht nicht weg bevor ihr geholfen wird.
Dann kommt die Polizei.
Und da bleibt die Frau da und geht nicht weg bevor ihr geholfen wird.
ICH BEWUNDERE DIESE FRAU!
Nicht viele Menschen halten das durch. Komm, wir wissen alle wie es auf dem Amt zugeht!
Das Jobcenter selbst hat gesagt, dass es einen Vorschuß hätte auszahlen können, der dann im nächsten Monat abgezogen wird; im Jobcenter steht ein Geldautomat für Barauszahlungen.
Was passiert jetzt?
Entweder muß die "randalierende Person" gleich den Adler machen und wird festgehalten.
Oder die Polizei deeskaliert erst einmal die Situation.
Was passiert ist wissen wir noch nicht.
In der Pressemitteilung der Polizei vom 19.5.2011, 14:06 Uhr steht nun (vergleiche: http://initiative-christy-schwundeck.blogspot.com/p/pressespiegel.html ):
"Nach derzeitigem Sachstand wurde die herbeigerufene Streifenwagenbesatzung von dieser weiblichen Person beim Eintreffen mit einem Messer angegriffen."
Der Staatsanwalt sagt nun gegenüber der Presse, dass dies ein klarer Fall von Notwehr ist. (Leider weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen habe. Aber wenn einer von euch es weiß, bitte gebt es weiter: http://initiative-christy-schwundeck.blogspot.com/p/pressespiegel.html ).
Jetzt fängt die Presse an zu berichten. Was stand in der BILD? (Leider weiß ich es nicht, ich habe sie noch nicht gelesen.Auf dieser Website wird an einen Pressespiegel gearbeitet und ihr seid alle Aufgerufen daran mitzuarbeiten: http://initiative-christy-schwundeck.blogspot.com/p/pressespiegel.html ).
Was haben die anderen Medien geschrieben?
Mittlerweile hat sich das Bild der Leute über die "Frau aus Nigeria" die einen Polizisten mit einem Messer attackiert hat und von der zweiten Polizistin in Notwehr erschoßen wurde, schon gefestigt.
Heute heißt es: Als die Identität der Frau überprüft werden sollte verletzte sie mit einem Messer den Polizisten an Arm und Bauch. (Quelle?)
Ist dies nun wahr oder nicht?
In diesem Jobcenter, zuständig hauptsächlich für Wohnungslose und Drogenabhängige (Die Obduktion ergab, dass Christy Schwundeck kerngesund und keinerlei Drogen genommen hatte. Sie war also weder ein Junky noch obdachlos!) muß man seinen Ausweis am Eingang abgeben und erhält ihn beim Verlassen zurück.
Wie soll sich Cristy Schwundeck ausweisen?
Warum sollte sich Christy Schwundeck nicht ausweisen wollen?
Sie ist Deutsche. Sie hat keinerlei Straftat begangen. Das Jobcenter weiß natürlich auch genau wer sie ist.
Warum greift eine Frau mit einem Messer einen Polizisten an?
Wann, wenn sie es überhaupt jemals tut, verletzt eine Frau einen Mann mit dem Messer?
???
Nur dann, wenn sie sich WIRKLICH bedroht fühlt. Wenn man sie fest hält und sie sich wehren muß.
Warum hat nun Christy Schwundeck einen Polizisten angegriffen?
Wir wissen es nicht und können es von ihr nicht erfahren.
Erst wenn man die Abfolge der Presseartikel genau verfolgt, sieht man, dass die Polizeiinformationen typisch sind für durch die Aktionen der Polizei zu Tode gekommene Menschen.
Ohne genau Ermittlung des Tathergangs kann man diesen Fall überhaupt nicht einschätzen und bewerten.
Ermittelt, und diese Ermittlung auf Konsistenz überprüft(!) durch eine Verhandlung vor einem Richter, wird nur dann, wenn der Staatsanwalt eine Anklage gegen die Polizistin erheben würde.
Ein Staatsanwalt wußte schon ohne lange Ermittlungen (Polizist im Krankenhaus nicht vernehmungsfähig und Polizistin steht unter Schock) das es Notwehr war.
Was machen wir nun?
(Peter Falke)
Es gibt eine Überlegung zur Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Beamten. Wenn man sich in einer Notlage befindet...
AntwortenLöschenDie Frau hat einen Rechtsanspruch: Eine Vorschuss-Kann-Rechtsbestimmung wird in bestimmten Situationen zur Muß-Rechtsbestimmung auf Grund einer Reduzierung des Ermessensspielraumes auf Null. Und genau das lag hier vor, nicht wahr?
Hier sind Juristen gefordert!
Vor einigen Jahren, bevor wir selbst im Strafvollzug Hartz IV landeten, hätten wir solche Vorkommnisse als 'unglaublich, das kann doch so nicht geschehen' beurteilt.
AntwortenLöschenHEUTE, nachdem die ARGE selbst vorsätzlich Arbeitsplätze (IT Bereich) verhindert hat, die Aufklärung verweigerte, stattdessen mit Erpressung kam - Verweigerung Fortzahlung = kein Essen, keine Diabetesmedikamente = Lebensgefahr und ALLE Beteiligten in den Behörden sich hinter 'nicht zuständig' versteckten und jede Hilfe verweigerten. Die Berufung auf Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention (Art. 25: Versorgung mit Essen, Medikamenten ist garantiert - ist übrigens seit 2009 ein Bundesgesetz) wird ignoriert, sogar ins lächerliche gezogen. 'Ich arbeite mit den Gesetzen die mir zur Verfügung gestellt werden - ich nehme an dass das SGB dem Grundgesetz entspricht' - das bedeutet einerseits die Dipl. Verwaltungswirtin ist nicht Willens sich zu informieren oder unfähig dazu. Auch der alte Grundsatz 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' wird ignoriert - hier wird auch vorsätzlich die Kenntnisnahme abgelehnt.
Inzwischen hat Bruno aus vielen Telefonaten mit anderen Opfern erfahren, dass es ihnen ebenso geht und es den ARGE Leuten egal ist was mit den Menschen passiert.
Dazu passend haben wir bei Wikipedia dies gefunden:
In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D' Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Beamtentums
*
Wir befürchten das es wieder so weit ist und Bedürftige, egal ob Hartz IV, Rentner, jeder Mensch denn irgendwann landet jeder in Grundsicherung, von den Bürokrat(t)en und Politikrat(t)en wieder als unwertes Leben eingestuft sind.
Wir wünschen eine große Beteiligung und einen guten Verlauf beim Gedenkmarsch am Samstag.
PS. Wer war eigentlich die Sachbearbeiterin? Wer die Geschäftsführerin? In unseren Presseausschnitten tauchen die immer namenlos nur in ihrer Funktion auf. Gibt es dazu auch Gesichter?
Anmerkung in eigener Sache: Wer auf unserer Webseite http://5jahrehartz4.wordpress.com/ reinschaut, sollte sich zuerst oben rechts den 1. Fallmanagerbericht/Stellensabotage durchlesen - ein Prachtstück pseudopsychologischer Kenntnisse eines ARGE Mitarbeiters - darin wird auch die 1. Arbeitsverhinderung bestätigt - und die Basis der Verfolgung von Bruno. Ansonsten werfen wir den Beteiligten versuchten Mord durch Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung, Beratung, Kommunikation vor und haben letzten Freitag Anzeige erstattet wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Kommentar der Gruppe: http://5jahrehartz4.wordpress.com/
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Hat diese Frau nicht vielleicht auch in Notwehr gehandelt als sie ihr Messer zog ?
AntwortenLöschenAuch dafür, dass sie als schwarze Frau überhaupt ein Messer bei sich trug, zur generellen Selbstverteidigung, auch dafür kann es verständliche, nachvollziehbare Gründe geben.
Die Frau kann aus existenzieller Bedrohung gehandelt haben. Sowas ist dann auch Notwehr. Andere richten in solchen Situationen das Messer auf sich selbst. Dann heißt es lapidar: Selbstmord. Und keinen interessiert es. Sie hat es auf ihre Aggressoren gerichtet. In beiden Fällen endet es tödlich. Ausweglos.
Wurde hier ein Exempel statuiert ?
Mich wühlt dieser Vorfall sehr auf.
Es geht u.a. "dank" der Medien komplett unter, dass es völlig EGAL ist, wer diese Frau war, woher sie stammte, oder wie ihre persönliche Vorgeschichte u. Situation aussah. Fakt ist, sie hatte nach geltendem Gesetz aufgrund ihrer Bedürftigkeit (wie Millionen andere Bürger auch) einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Und nach diesem Gesetz war das Jobcenter verpflichtet,ihren Lebensbedarf zu sichern, als er bestand - und nicht erst irgendwann später. Vollständige oder teilweise Bar-Auszahlungen sind problemlos möglich, bei akuter Mittellosigkeit ist entsprechend direkte Hilfe zu leisten. Ggf. können auf vorläufiger oder auf Darlehns- Basis Leistungen erbracht werden... alles kein Problem. Man KANN, wenn man nur will. Und man schuldet es allen (!) Beteiligten und den Angehörigen und auch der Öffentlichkeit, diesen schlimmen Vorfall ohne Wenn und Aber aufzuklären - und dabei auch das Handeln der zuständigen Sachbearbeiter genau unter die Lupe zu nehmen. WAS ist im Vorfeld passiert, dass die Situation sich überhaupt so zugespitzt hat ?
AntwortenLöschenNichts kann diesen Vorfall ungeschehen machen und Frau Schwundeck zurückbringen. Aber es darf einfach nicht unter dem Teppich landen und in irgendwelchen Akten versanden ! Kann mich dem hier nur anschließen:
http://das-geht-uns-an.de.tl/Rein-pers.oe.nliche-Meinung-.--.--.-.htm
ahoi anonym,
es ist aber schwierig einen zusammenhang zwischen messerstecherei
und schusswaffengebrauch einerseits und der faschistischen hartz IV
politik zu machen, denn man wird kaum nachweisen können, dass
der antrag vorsätzlich unbeachtet blieb, UM damit herbeizuführen,
dass die antragstellerin später die polizei angreift.
nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftspolitisch ist es
eher schwierig einen direkten zusammenhang zwischen der
ART der eskalation und dem völligen (und wahrscheinlich ja
auch vorsätzlichen) versagen des jobcenters im verwaltungs-
verfahren zu konstruieren.
das sind zwei verschiedene geschichten, die getrennt voneinander
aufgeklärt werden müssen.
die idee von alva, dass es sich um "notwehr" seitens der antragstellerin
gehandelt haben könnte, ist in diesem sinne juristisch nicht haltbar.
das messer war übrigen, wenn ich gewissen quellen glauben darf,
ein sogenannter ausbeiner.
11 centimeter wären für ein solches messer sehr wenig, aber es wäre
damit einersetis legal das mit sich zu führen und andererseits aber
auch eine brutale waffe, die u.u. auch erklären würde, warum angeblich
DURCH die weste gestochen worden ist - das geht mit einem solchen
messer nämlich.
der besitz des messers erklärt sich dann verrmutlich auch dadruch:
denn frau schwundeck hatte es beruflich mit solchen messern zu tun.