Mittwoch, 19. Dezember 2012

PRESSE MITTEILLUNG – INITIATIVE CHRISTY SCHWUNDECK (ICS) FALL CHRISTY SCHWUNDECK - Klageerzwingungsverfahren Bescheid der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt, datiert vom 15.11.2012 Tenor: Der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt hat den Antrag auf Klageerzwingung wegen Unzulässigkeit abgelehnt. Er sieht nach Aktenlage keine hinreichende Begründung für die Ablehnung der Notwehr-Lage der Polizistin und bestätigt damit die Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft. Stellungnahme: Das Ergebnis des OLG wurde von allen kritisch-engagierten Menschen und Kenner der Gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland erwartet und befürchtet: Der Antrag, ein gerichtliches Verfahren zwecks Transparenz und Gerechtigkeit im Falle Christy Schwundeck durchzuführen, wurde durch die Gerichtsbarkeit – die die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen unterer Gerichtsebenen zu überprüfen hatte - abgelehnt. Der Antrag auf ein Klageverfahren wurde seitens des Bruders der Getöteten gestellt und von der Initiative Christy Schwundeck organisatorisch und finanziell unterstützt. Ziel des Begehrens war es, dass die Öffentlichkeit im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahren gegen die beschuldigte Polizistin, die den tödlichen Schuss auf Christy Schwundeck abgefeuert hat, erfährt, was sich im JobCenter konkret abgespielt hat und wie es zu diesem dramatischen Ende kommen konnte. Mit der Ablehung durch das OLG sind alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und es gibt keine rechtliche Möglichkeit mehr, ein öffentliches Gerichtsverfahren zu erwirken, in dem der gesamte Tathergang transparent und nachvollziehbar gemacht wird, alle Zeugen angehört und die Beschuldigte sich dem Tatvorwurf, eine Person getötet zu haben, stellen muss. Aus Sicht der ICS werden damit die Befürchtungen der Initiative und vieler solidarischer Menschen bestätigt, dass es hierzulande keine Gerechtigkeit gibt, wenn es zu polizeilicher Gewalt gegen ausländische Mitbürger, erst recht gegen Schwarze kommt. Der system-immanente Rassismus erhält leider Auftrieb, da mit diesem ablehnenden Bescheid zum wiederholten Male ein Polizist, ein öffentlicher Staatsdiener ohne jegliche Konsequenzen einen schwarzen Menschen tötet – durch aktives Tun (siehe Christy, Ouri Jalloh u.a.) oder bewusstes Unterlassen (siehe Ousman Sey…). Dienstrechtliche Konsequenzen gibt es weder für die Täter – die Beschuldigte befand sich zeitnah nach dem Geschehen wieder im Dienst – noch für die allgemeine Polizistenschaft, die durch die konsequenzlose Gewaltanwendung ermutigt wird, „kurzen Prozess“ zu machen in problematischen Situationen mit Ausländern. Statt eine ordentliche Gerichtsverhandlung anzuberaumen, oder zumindest eine offene Kommunikation über die Geschehnisse oder vertrauensbildende Maßnahmen für die (schwarz-) ausländische Community zu schaffen wie Überarbeitung der Polizei-Ausbildung im Hinblick auf de-eskalierende Kompetenz, Schulung von Unrechtsbewusstsein, Sensibilität und selbstkritischer Perspektive beim Umgang mit Ausländern wird der krasse Fall von Christy Schwundeck als erledigt in die Schublade geschoben. Doch die ICS wie auch alle mit dem Anliegen der ICS solidarischen Gruppierungen und Personen werden für ihr Anliegen, das sie anlässlich Christy Schwundeck`s Tod zusammen geführt hat, gemeinsam weiter kämpfen und sich stark machen für Transparenz und Gerechtigkeit, für Aufklärung und gegen den existierenden system-immanenten Rassismus in Deutschland. Solange schwarze Mitbürger hier Tag für Tag sich dem Alltags-Rassismus ausgesetzt sehen müssen, ihn tagtäglich spüren, wie er sich in Institutionen und auch bei einer weiten Zivilbevölkerung noch zeigt, solange wird die Inititiative Christy Schwundeck zur Solidarität aufrufen, wachsam sein und kämpfen für Gerechtigkeit. Christy Schwundeck – Der Kampf geht weiter! Wir bedanken uns bei unsere Unterstützer, insbesondere bei The Concerned Nigerians Germany(Kassel), Zusammen e.V, Courage und Inpdum Frankfurt.

Montag, 23. Juli 2012

Warum starb Ousman Sey - Redebeitrag



Im Folgenden dokumentieren wir noch einmal unseren Redebeitrag, den wir auf der Kundgebung in Gedenken an Ousman Sey, am 17.Juli hielten:






Redebeitrag: Warum starb Ousman Sey?
Mahnwache 17.Juli 2012
Als Ousman Sey am Morgen des 7.Juli in Polizeigewahrsam in  Dortmund zusammenbrach, hatte er sich bereits mehrere Stunden vergeblich um ärztliche Hilfe bemüht. Um 6:30 Uhr rief der aus Gambia stammende 45-Jährige erstmals den Notdienst, weil er sich sehr schlecht fühlte. Die herbeigerufenen Sanitäter konstatierten Herzrasen, fühlten sich aber nicht veranlasst, Ousman in ein Krankenhaus zu bringen. Um 7:00 Uhr dann trafen diese Sanitäter ein zweites Mail ein. Ousman krampfte mittlerweile, war panisch geworden und trotzdem (!) sahen die Sanitäter keine Veranlassung Ousman auch nur medizinisch zu behandeln! Stattdessen wurden nun die Polizei hinzugezogen, denn Ousman hatte in seiner Todesangst wohl eine Scheibe eingeschlagen. Die Polizisten führten den zweifachen Vater dann trotz entgegenlautenden Hinweisen einer Krankenschwester aus der Nachbarschaft in Handschellen(!) als ,Randalierer‘ ab. In polizeilicher Gewahrsam schließlich, brach Ousman zusammen und starb noch auf dem Weg in ein Krankenhaus.
Wir fragen: 
Wie kann ein Mensch, der offensichtlich ärztliche Hilfe benötigt, in Handschellen (!) in Polizeigewahrsam gebracht werden?
- Warum haben die Sanitäter trotz offensichtlich drohendem Herzinfarkt keine Anstalten unternommen, Ousman Sey in ärztliche Behandlung unterzubringen?
Die erhobenen Rassimusvorwürfe gegen Sanitäter und Polizei wiesen diese sofort von sich. 
Sowohl Feuerwehr-Chef Dirk Aschenbrenner, als auch Polizeipräsident Norbert Wesseler behaupteten fest, es habe ,,keinen Rassismus“ gegeben. Der Polizeipräsident führte weiter aus, er könne auch ,,kein Fehlverhalten seiner Beamten erkennen.“
-Wir fragen uns, wäre der Polizeipräsident Norbert Wesseler der bestritt dass sich hier um rassistisch motivierte Unterlassung von Hilfe handle, auch erst in Polizeigewahrsam gekommen, wenn er den Rettungsdienst wegen Herzrasens kontaktiert hätte?  Bliebe Er ruhig sitzen, wenn er Todesangst litt und ihm Hilfe verwehrt blieb? (Quelle: ruhrnachrichten.de ,,Tod im Gewahrsam…‘‘ 10.07.12)
Auch wie Feuerwehrchef Aschenbrenner auf die Idee kommt, in seiner Behörde gebe es keinen Rassismus, erscheint uns fragwürdig. Immerhin hatte sein Vorgänger Klaus Schäfer aufgrund seiner Kontakte zu den Dortmunder Neonazis seinen Posten als Leiter des städtischen Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie verloren.
Trotz anderslautender Befunde der Obduktion, ließ Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel vor Dortmunder Presse verlauten, sie könne sich gut vorstellen Ousman Sey habe ,,Drogen oder Medikamente zu sich genommen.“ Ansonsten sei der Fall eine ,,ganz undurchsichtige Geschichte“. Die Presse nahm dies dankbar auf und ließ im Einklang mit der Pressemitteilung der Polizei weiter verlauten Ousman habe randaliert.
  • Wie kann es sein, dass Polizei und Presse, trotz der offensichtlich lebensbedrohlichen Umstände in denen sich Ousman befand, ihn als ,,Randalierer‘‘ pathologisiert?
  • Warum wird anstatt die Verantwortlichen für seinem Tod zu benennen, das Opfer zum Täter gemacht?
Es ist ein Mensch gestorben. Das ist traurig und wir drücken den Angehörigen unser Mitleid aus. Es ist aber nicht der Grund warum wir heute hier sind! Wir sind hier, weil dieser Mensch nicht hätte sterben müssen! Wir sind hier weil die Umstände seines Todes uns an die Todesumstände anderer Menschen in der Vergangenheit erinnern:
Mohammad Sillah, ein Flüchtling aus Guinea, war nur 23 Jahre alt, als er am 14. Januar 2007 starb. Er hatte sich wegen anhaltender Schmerzen eine Woche (!) um einen Krankenschein bei seinem zuständigen Sozialamt in Remscheid bemüht. Der Krankenschein wurde ihm verweigert mit der Begründung, er werde sowieso abgeschoben (!). Als seine Schmerzen dann unerträglich wurden und er doch in ein Essener Krankenhaus kam, war es schon zu spät. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im Dezember 2007 eingestellt, das Sozialamt bestritt, dass Mohammad einen Krankenschein beantragt hätte. Aber viele Flüchtlinge aus Remscheid berichteten, dass sie tagtäglich mit  den Schikanen der Stadtverwaltung von Remscheid konfrontiert sind, und dass Vielen von Ihnen die medizinische Versorgung des Sozialamtes verweigert wurde.
Oury Jalloh starb 2005 ebenfalls unter ,Obhut‘ der Polizei. Er verbrannte in einer Dessauer Polizeizelle und soll sich trotz Fixierung auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben. Die Angehörigen Oury Jallohs müssen von einem vorsätzlich eingeleiteten Tod durch die Polizei ausgehen, trotzdem gibt es immer noch keine Verurteilung der verantwortlichen Polizisten.
Dominique Koumadio fand seinen Tod ebenfalls in Dortmund, am 14. April (?) 2006 starb er mit nur 23 Jahren. Getötet wurde er durch 2 gezielte Schüsse, von denen der zweite direkt in Herz traf. Die schießenden Polizisten wurden freigesprochen, sie hätten aus Notwehr gehandelt.
Diese Liste könnte beliebig  weitergeführt werden, noch einen Fall wollen wir hervorheben, weil er uns hier in Frankfurt unmittelbar betrifft. Wir, die Initiative Christy Schwundeck, haben sich vor ca. einem Jahr in Gedenken an die aus Nigeria stammende Frau Christy Schwundeck gegründet. Christy starb im Mai 2011 im mittlerweile geschlossenen Jobcenter Gallus hier in Frankfurt. Wie auch Dominique starb sie durch zwei gezielte Schüsse, der zweite ging direkt in ihren Bauch. Die Ermittlungen gegen die schießende Polizistin sollen jetzt eingestellt werden. 

Als weitere Opfer staatlichen Rassismus‘ und rassistischer Polizeigewalt zu nennen sind: Amir Ageeb, Mareame N‘Deye Sarr, John Achidi, Laye Conde und Slieman Hamade.
Wenn wir Ousman Sey gedenken, gedenken wir Ihnen. Keine und keiner wird vergessen, bis ihr Tod restlos aufgeklärt und die Schuldigen benannt und verurteilt sind. 
Rassistische Diskrimierung in der Gesundheitsversorgung, bei staatlichen Behörden, durch die Polizei betrifft uns alle! 
Wir fordern:
Aufklärung für Ousman Sey! Schon wieder starb ein Schwarzer Mensch in Gewahrsam der Polizei, schon wieder gibt es keine Schuldigen, schon wieder werden Opfer pathologisiert!
Wir fordern ein Gerichtsverfahren gegen die zuständigen Sanitäter und die Polizisten!
Für ein Ende der rassistischen Polizeiangriffe und der rassistischen Klassenmedizin!

Mittwoch, 11. Juli 2012

Warum starb Ousman Sey? Mahnwache am Dienstag!


Am Morgen des 7.Juli 2012 verstarb der Afrikaner Ousman Sey in Dortmund kurz nachdem er im Polizeigewahrsam zusammengebrochen war. Vorausgegangen war sein mehrstündiger Versuch ärztliche Hilfe durch einen Notarzt zu bekommen.

Trotz des durch zwei Rettungssanitäter festgestellten Herzrasens und späteren Krampfanfällen, sahen sich die Sanitäter nicht genötigt Ousman in ein Krankenhaus einzuliefern. Die durch Nachbarn gerufene Polizei, nahmen den zweifachen Vater dann um ca. 7:00 morgens in Handschellen mit auf die Polizeiwache, mit dem Verweis auf eine kaputte Fensterscheibe, die Ousman in panischer Todesangst eingeschlagen hatte. Selbst eine dazugerufene Nachbarin, die ausgebildete Krankenschwester ist, konnte Sanitäter und Polizei nicht von einer Einlieferung in ein Krankenhaus überzeugen. Auf dePolizeiwache brach der 45-Jährige dann zusammen und verstarb noch in dem nun viel zu spät gerufenen Krankenwagen.

Wir fragen:
- Wie kann ein Mensch, der offensichtlich ärztliche Hilfe benötigt, in Handschellen (!) in Polizeigewahrsam genommen werden?
- Warum haben die Sanitäter trotz offensichtlich drohendem Herzinfarkt keine Anstalten unternommen, Ousman Sey in ärztliche Behandlung unterzubringen?
- Wie kann es sein, dass Polizei und Presse, trotz der offensichtlich lebensbedrohlichen Umstände in denen sich Ousman befand, ihn als ,,Randalierer‘‘ und Täter pathologisieren?
- Wäre der Polizeipräsident Norbert Wesseler der bestritt dass sich hier um rassistisch motivierte Unterlassung von Hilfe handle, auch erst in Polizeigewahrsam gekommen, wenn er den Rettungsdienst wegen Herzrasens kontaktiert hätte? (Quelle: ruhrnachrichten.de ,,Tod im Gewahrsam…‘‘ 10.07.12)

Wir fordern:
Aufklärung für Ousman Sey! Schon wieder starb ein Schwarzer Mensch in Gewahrsam der Polizei,
schon wieder gibt es keine Schuldigen, schon wieder wird ein Opfer zum Täter gemacht!

Wir rufen euch auf an der Mahnwache am Dienstag, den 17. Juli um 17:30
an der Konstablerwache teilzunehmen!

Für ein Ende der rassistischen Polizeiangriffe und der rassistischen Diskriminierung
in der Gesundheitsversorgung!

Dienstag 17. Juli
17:30 Konstablerwache

Freitag, 6. Juli 2012

Am Donnerstag, den 5.Juli begonnen wir unsere Aktionstage im Juli mit einer Mahnwache bei dem Sitz der Staatsanwaltschaft an der Konstablerwache. Wir hatten eine Infotafel mit den Schicksalen einiger Opfer polizeilichen Terrors, ein Banner und viele Flugblätter dabei und verteilten diese eifrig an die PassantInnen und MitarbeiterInnen des Gerichtes. Von nun an werden wir jeden Donnerstag vor dem Amtsgericht, bzw. dem Sitz der Oberstaatsanwaltschaft zwischen 11°° und 14°° präsent sein und PassantInnen über den Fall Christy Schwundecks aufklären. Auch werden wir der Staatsanwaltschaft zeigen, dass wir hartnäckig sind und sie auch in Bezug auf die anstehende Entscheidung über eine endgültige Schließung der Akten unter Druck setzen.
Diese kleinen Aktionen dienen gleichzeitig auch als Auftakt von Kundgebungen, Veranstaltungen und weiteren Protestaktionen. Wir vergessen nicht! Christy Schwundeck - Das war Mord!

Nächste Verteilaktionen sind am Amtsgericht, bzw. dem Sitz der Oberstaatsanwaltschaft12., 19. und 26.Juli. Wer möchte ist herzlich eingeladen uns zwischen 11°° und 14°° zu unterstützen!

                                                                

Mittwoch, 4. Juli 2012

SPENDENAUFRUF - TRANSPARENZ DURCH NEBENKLAGE



            
Am 19.05. 2011 wurde im Jobcenter Frankfurt Christy Schwundeck nach einem Wortgefecht durch die Kugel einer Polizistin erschossen.
 Christy Schwundeck lebte getrennt und alleine in Frankfurt; sie hat eine 12-jährige Tochter, die bei einer Pflegefamilie lebt. Christy war Deutsche nigerianischen Herkunft.
 Am 20.05. bekundete die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass es sich „klar um Notwehr“ gehandelt habe. 
Die gesamten Umstände rund um den Tod einschließlich der Presseerklärung haben die „Initiative Christy Schwundeck“ dazu veranlasst, sich aktiv für Aufklärung und Transparenz einzusetzen.Es haben seit Mai 2011 mehrere Demonstrationen und Kundgebungen stattgefunden, u.a. als Appell an die Ermittlungsbehörden, die Angehörigen und die Öffentlichkeit über die genauen Umstände und getroffenen juristischen Maßnahmen dieses tragischen Falles zu informieren. 
Der Christy Schwundeck Initiative ist es gelungen, einen Anwalt für den Bruder der Getöteten, der in London lebt, zu beauftragen und den Bruder als Nebenkläger zu vertreten. Denn nur ein naher Verwandter kann die rechtsstaatliche Verfolgung gerichtlich als "Nebenkläger" beantragen. Als Nebenkläger hat er einen Anspruch, im gesamten Verfahren eingebunden zu sein und selbst (z.B. Beweis-) Anträge zu stellen. Die anwaltliche Unterstützung ist erforderlich, weil der Bruder in England wohnt und die Verwandtschaft in Nigeria. Der Anwalt hat Einsicht genommen, um Klarheit über die gesamten Umstände zu erhalten, die zum Tod von Christy Schwundeck geführt haben.
 Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Danach hat der Anwalt Beschwerde eingelehnt, diese wurde durch die Oberstaatsanwaltschaft abgelehnt.
 Nun gibt es noch einen letzten Instanzenweg, indem ein "Klageerzwingungsverfahren" durchlaufen wird. Dabei beantragt der Anwalt im Namen des Bruders beim Oberlandesgericht, die Bescheide des Vorverfahrens zu überprüfen und ein öffenltiches Strafverfahren anzuordnen, so dass alle Umstände des Tathergangs öffenltich gemacht und juristisch überprüft werden.

Die CS-Initiative hat sich gemeinsam mit dem Anwalt des Bruders für diesen letzten Instanzenweg entschieden, weil

a) die Akteneinsicht ergab, dass es zahlreiche unzutreffende Annahmen der Staatsanwaltschaft gibt, die Grundlage des Einstellungsbescheid sind,
b) es fundierte Fakten aus der Aktenlage gibt, die auf ein Fehlverhalten der Polizistin, die CS tötete,  deuten, und dies transparent zu machen ist,
c) die rechtliche Würdigung durch StA und OStA, es liege Notwehr oder Nothilfe vor, fehlerhaft sind.

Auch wollen wir durch das Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten unsere Solidarität und Willen für Gerechtigkeit kund tun und Solidarität für alle Brüder und Schwestern, denen durch Obrigkeit Unrecht zugefügt wird, zeigen..

Wir möchten Sie im Namen der „Initiative Christy Schwundeck“ bitten, mit einem finanziellen Beitrag das Verfahren des Bruders der Verstorbenen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Aufklärung und Transparenz im Fall „Christy Schwundeck“ zu leisten. 
Spenden an :
Kontoinhaber : Uber-Courage
Bank : Deutsche Apotheken und Ärzte Bank
BLZ : 30060601
Konto Nr. : 0103597946
Verwendungszweck : Christy Schwundeck
Wichtig ! Bitte Verwendungszweck angeben !

Montag, 11. Juni 2012

Stoppt Racial Profiling!

Racial Profiling verstößt gegen die Grund und Menschenrechte, auch in Deutschland!

Wir unterstützen die Petition der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (I.S.D.) gegen das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar zu ,Racial Profiling' und veröffentlichen hier ihre Stellungnahme:

,,Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Koblenz, das es ab sofort der Bundespolizei erlaubt Personenkontrollen auch aufgrund der Hautfarbe durchzuführen, aufs schärfste. Damit wird zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“- die polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund von zugeschriebener “ethnischer Herkunft” oder “Hautfarbe” beziehungsweise aufgrund von rassistischen Zuschreibungen – in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird. Internationale- und europäische Gremien wie der UN Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur haben eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder "Hautfarbe" einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen Eine ethnische Selektion darf es in Deutschland nie wieder geben!''

Zur Online Petition: http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling

Samstag, 2. Juni 2012

BESCHWERDE ABGELEHNT AM 10.05.2012!!!

Generalstaatsanwaltschaft lehnt Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ab!!! Die Beschwerde des Bruders gegen den Einstellungsbescheid wurde mit Schreiben vom 10.05.2012 durch die Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Die Begründung über die Ablehnung der Beschwerde ist äußerst kurz (man kann auch sagen oberflächhlich) gefasst. Eine detaillierte inhaltliche Prüfung der Würdigung von tatsächlichen (z.B. Zeugenaussagen) und rechtlichen Aspekten ist nicht erfolgt, ebensowenig ist eine objektive Überprüfung des staatsanwaltlichen Einstellungsbescheids erkennbar, noch wurde auf die Begründung des anwaltlichen Beschwerde-Schreibens eingegangen. Erschreckend ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich in keinster Weise bemüht hat, substantiierte Gründe für ihren Einstellungsbescheid darzulegen. Insbesondere ist sie auf die Hinweise unseres Anwalts, dass der Staatsanwaltschaft widersprüchliche Zeugenaussagen nicht ordnungsgemäß abgewogen hat, und dass der Staatsanwalt sogar selbst einseitige Interpretationen zu Lasten der Getöteten vorgenommen hat, nicht eingegangen. Aus der kurzen Ablehnung der Beschwerde geht in keinster Weise hervor, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich überhaupt ernsthaft mit der Akte beschäftigt hat. Der Generalstaatsanwalt geht lapidar davon aus, dass die Polizistin entweder a) den Schuss abgegeben hat, um sich selbst zu schützen (das wäre Notwehr) b) oder den Schuss abgegeben hat, um den verletzten Kollegen zu schützen, weil Christy nach wie vor mit dem Messer um sich gewirkt habe (das wäre Nothilfe). Der nächste Schritt ist das KLAGEERZWINGUNGSVERFAHREN - abzugeben als Antrag durch den Anwalt des Bruders, Frist 24.06.. Wir Bitten um Spenden & Unterstützung im Kampf Für Die Gerechtigkeit!!!

Donnerstag, 10. Mai 2012

Demonstration am 2.Juni! Aufklärung, immernoch!

Christy Schwundeck ist nun schon seit einem Jahr tot und immer noch wissen wir nicht, wie es zu ihrer Tötung kam. Trotzdem wurde nun das Ermittlungsverfahren gegen die schießende Polizistin eingestellt! Sollen wir also wieder akzeptieren, dass der Tod einer Schwarzen Person nicht aufgeklärt wird? Dürfen Polizisten in diesem Land einfach Menschen töten ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden? Wir trauern um Christy, sind aber auch wütend und werden am 2.Juni für die Wiederaufnahme der Ermittlungen demonstrieren! Wir fordern euch alle auf, mit uns für Gerechtigkeit und Aufklärung auf die Straße zu gehen! Für Christy Schwundeck und alle die anderen Opfer rassistischer Polizeigewalt! 2.Juni, 13°° Hauptbahnhof

Donnerstag, 29. März 2012

PRESSE ERKLÄRUNG

Tödlicher PolIzeiwaffeneinsatz Im Rheln-Maln Jobcenter (Frankfurt) am 19.05.2011:

Presseerklärung zur Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Frankfurter PolIzeibeamtin durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Am 19.05.2011 war die zum damaligen Zeitpunkt 39 Jahre alte Christy Schwundeck im Frankfurter Rheinmain Jobcenter nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit zwei Polizeibeamten durch Schußwaffengebrauch zu Tode gekommen. Vorausgegangen war nach Aktenlage ein Disput zwischen der aus Nigeria stammenden und seit Mitte der Neunziger Jahre in Deutschland lebenden Frau und einem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, welcher ihr die Barauszahlung von Hartz-IV-Leistungen unter Hinweis auf eine Banküberweisung verweigert hatte. Nachdem Frau Schwundeck sich geweigert hatte, die Arge ohne Auszahlung zu verlassen, wurde eine Polizeistreife hinzugezogen, welche die Hartz-IV-Bezieherin zum Verlassen des Gebäudes veranlassen wollte. Im Zuge der Kontrolle zog Frau Schwundeck auf einmal ein Messer, in dem folgenden Handgemenge zog sich der Polizeibeamte am Arm sowie im Bauchbereich Stich-und Schnittwunden zu. Seine Kollegin hatte den Raum bereits rückwärts verlassen und stand im Flur, als der männliche Beamte mit jetzt gezogener Waffe Frau Schwundeck aufforderte, das Messer fallen zu lassen. In diesem Moment schoß die Polizeibeamtin, welche ebenfalls ihre Dienstwaffe gezogen und Frau Schwundeck zum Fallenlassen des Messers aufgefordert hatte, aus einer Entfernung von etwa 2,5 Metern vom Flur aus auf die im Zimmer stehende Hartz-IV-Bezieherin, welche mit einen Bauchschuß zu Boden ging und wenig später in der Klinik verstarb.

Am 30.01.2012 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main das gegen die Polizeibeamtin geführte Ermittlungsverfahren unter anderem mit der bemerkenswerten Begründung eingestellt, es müsse zugunsten der Beamtin angenommen werden, daß sie auf einen "guten Ausgang" des Schußwaffeneinsatzes vertraut habe. Zwar hätten die verfügbaren Zeugenaussagen Zweifel aufkommen lassen, ob sich Frau Schwundeck überhaupt auf die im Flur stehende Polizistin zubewegt habe, allerdings sei dies der beschuldigten Polizistin auch nicht zu widerlegen gewesen. Zudem sei die Polizistin aber auch durch Notwehr gerechtfertigt gewesen: Ein Warnschuß, ein Schuß in die Extremitäten oder ein milderes Mittel wie der Einsatz von Pfefferspray oder eines Schlagstockes sei wegen des verbleibenden Risikos eines Angriffs für die Beamtin nicht zumutbar gewesen.

Die Frankfurter Strafverteidiger Thomas Scherzberg und Michael Koch vertreten den deutschen Ehemann bzw. den in England lebenden Bruder der Getöteten. In ihrem Auftrag haben beide Rechtsanwälte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingelegt, die im Anhang dieser Presseerklärung beigefügt ist. Das Ziel ihrer Mandanten ist es, eine Antwort der Ermittlungsbehörden darauf zu erhalten, warum ein Mensch so unvermittelt durch polizeilichen Schußwaffeneinsatz zu Tode kommen mußte, obwohl anwesende Tatzeugen die Angriffsversion der Beamtin nicht hatten bestätigen können. Klarheit kann hier nur ein öffentlicher und um restlose Aufklärung des Tatgeschehens vom 19.05.2011 bemühter Strafprozeß bringen.

Frankfurt am Main, 21.03.2012

RA Thomas Scherzberg / RA Michael Koch (scherzberg@lawfirm.de) (m.koch@wallasch-koch.de)

Samstag, 24. März 2012

EINSTELLUNG DES VERFAHREN DURCH STAATSANWALTSCHAFT !

Am Mittwoch den 21.03.2012 gabs einer Pressekonferenz durch den Anwalt Herrn Michael Koch im Auftrag des Bruders und Anwalt Thomas Scherzberg im Auftrag des Mannes von Christy Schwundeck.

Diese Entscheidung wollen die Rechtsanwälte Thomas Scherzberg und Michael Koch nicht akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft verletze mit der Einstellung ihre „neutrale Würdigungspflicht zwischen dem Verhalten der Beschuldigten und der Geschädigten“, heißt es in der Beschwerde, die die beiden Anwälte am Mittwoch veröffentlichten.

Konkret geht es um die Aussage der Polizistin, die Klientin sei mit dem Messer in der Hand auf sie zugelaufen. Unter anderem darauf stützt die Staatsanwaltschaft die These, die Beamtin habe in Notwehr geschossen. Die Aussage habe aber kein Zeuge im Ermittlungsverfahren bestätigt, monieren die Anwälte.

Zugleich bezweifeln Scherzberg und Koch, dass die Polizistin keine andere Möglichkeit gehabt hätte, die Angreiferin kampfunfähig zu machen. In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heiße es dazu, die Beamtin habe keine Zeit gehabt, ihren Schlagstock oder ihr Pfefferspray zu ziehen. „Wenn Zeit war, die Schusswaffe zu ziehen und zu entsichern, war auch Zeit, den Schlagstock oder das Pfefferspray einsatzbereit zu machen“, schreiben die Anwälte.

„Es müsste auch im Interesse einer Staatsanwaltschaft sein, dass ein so gravierender Vorfall wie die Tötung in einer Hauptverhandlung (…) geklärt wird“, erklären Scherzberg und Koch. Ihrer Meinung nach liegen die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Totschlags vor. Zudem plädiert Scherzberg für eine Rekonstruktion der Ereignisse in den Räumen an der Mainzer Landstraße: „Wir wollen sehen, wie die Situation war und welche Möglichkeiten die Polizistin hatte.“

Die Initiative Christy Schwundeck unterstützt den Bruder von Christy Schwundeck um den Anwalt Herrn Michael Koch zu bezahlen. (Spendekonto siehe Oben)

Samstag, 25. Februar 2012

The Concerned Nigerians
Germany e.V.
Tel: +49 (561) 4504217 or +49 (172) 5345182

CNG e.V., Lilienweg 5, 34128 Kassel –Germany

22. Februar 2012

Reaktion der Concerned Nigerians e.V Kassel auf den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Frankfurt

Wir wären nicht menschlich, wenn wir nicht enttäuscht wären über die jüngste Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren gegen die Polizistin, die Christy Schwundeck erschossen hat, nicht zu eröffnen.

Wir hätten uns gewünscht, dass die Beschuldigte (die Polizistin), die Christy Schwundeck, geborene Omorodion, am 19. Mai 2011 im JobCenter Frankfurt erschossen hat, ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten hätte.

Statt dessen wurde befunden, dass sie in Notwehr gehandelt habe. Als Begründung wird angegeben, dass nach Auswertung aller Zeugenaussagen kein hinreichender Verdacht auf eine strafrechtliche Tat bestehe. Die Beschuldigte habe sich lediglich verteidigt im Sinne des Strafgesetzbuches. Demnach war die angebliche Selbstverteidigung notwendig aufgrund Christy`s unkontrolliertem Umgang mit einem Messer, das sie trotz Aufforderung der Polizistin nicht niederlegte. Die Handlung der Polizistin wird als angemessene Notwehrhandlung anerkannt.

Concerned Nigerians glaubt, dass die staatsanwaltliche Entscheidung, der Tathandlung sei nichts Rechtswidriges entgegenzusetzen, unzutreffend ist. Es wurde versäumt, die Verhältnismäßigkeit näher zu prüfen. Es gibt keine differenzierte Darlegung, warum die beschuldigte Polizistin nicht von einem milderen Mittel wie Warnschuss, Schuss ins Bein oder in den Arm, Gebrauch ihres Schlagstocks oder des Pfeffersprays gegen Christy Schwundeck einsetzte. Angesichts der Tatsache, dass zwei Polizisten, zwei interne Sicherheitsbeamte sowie mindestens ein Sachbearbeiter im Raum anwesend waren, stellen sich starke Zweifel darüber ein, dass es keine alternative Handlung gab, eine Dame mit einem Messer zu entwaffnen.

Deshalb empfinden wir den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft als eine Verhöhnung von Rechtsstaatlichkeit, einem fundamentalen Grundsatz jeglicher wahren Demokratie.

Unsere Fragen: Warum kein strafrechtliches Verfahren? Handelt es sich tatsächlich um eine Selbstverteidigungshandlung? Werden Polizei und Staatsanwaltschaft überhaupt den professionellen Anforderungen ihrer Funktion gerecht? Oder kam die Polizistin ungeschoren davon, weil Christy „nur“ schwarz war – und die Beschuldigte weiß?

Liegt bei Polizei und Staatsanwaltschaft institutionalisierter Rassismus vor, der zu unterschiedlichen Wertmaßstäben führt?


Institutionalisierter Rassismus wird definiert als “ die kollektive Betriebsstörung einer Organisation, um Menschen unterschiedlicher Hautfarbe, Kultur oder ethnischer Herkunft eine angemessene und professionelle Dienstleistung zukommen zu lassen“.

Nach unserer Auffassung lassen sich die handelnde Polizistin sowie die Staatsanwaltschaft unter diese Definition subsumieren. Aus diesem Grunde sehen wir vorliegend klar institutionalisierten Rassismus als gegeben an.

Polizei und Justizbehörden in Deutschland wurden weder Christy Schwundeck, ihren Familienmitgliedern, der Afrikanischen Gemeinschaft und auch anderen Opfern brutaler polizeilicher Gewalt gerecht. Wir glauben, dass man diese Art von rassistischen Zügen nicht nur in Christy`s Fall erkennen kann; viele Afrikaner ertragen institutionalisierten Rassismus durch Polizei- und Justizbehörden auf Deutschland`s Straßen tagtäglich.

Die hoheitliche Entscheidung, diese folgenschwere Tat nicht zu verfolgen, ist für uns nur eine weitere Indikation dafür, wie wenig die staatlichen Behörden afrikanische Mitbürger und ihr Recht auf Leben und Sicherheit wertschätzen.

Polizisten in ganz Deutschland werden die Tatsache, dass die Tötung eines/r Afrikaners/in zu keiner strafrechtlichen Verfolgung, erst recht nicht zur Verurteilung führt, feiern. Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Entscheidung wird die teilweise üble Behandlung afrikanischer Mitbürger in Deutschland vergrößern. Solange die Polizei nicht konfrontiert wird mit der Möglichkeit von Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafen, wird es in Deutschland keine wirksame Abschreckung gegen schlechte Behandlung von Afrikanern durch Staatshand geben.

Der Beschuldigten wurde erst nach mehr als acht-monatiger Ermittlung eine Notwehr-Handlung bestätigt. Wir können keine klare Trennung von Verantwortung zwischen der handelnden Polizei und der ermittelnden Behörde erkennen – dies gilt es später zu klären.

Wir sind uns schmerzhaft bewusst, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind und uns immer noch im Kampf für mehr Grundrechte für Afrikaner und unser Recht, nicht weiterhin durch Polizei getötet oder brutal behandelt zu werden, befinden.

Dieser Kampf ist eine Aufgabe unserer Generation, diese Verantwortung bildet die Grundprinzipien und die Ideologie der „Concerned Nigerians“ sowie anderer Afrikanischer Organisationen.

Mit ihrer Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft weitere Hürden und Hindernisse gesetzt auf unserem Weg im Kampf für Gerechtigkeit für Christy, den wir von Beginn an verfolgt haben.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere früheren Berichte über Christy`s Tod, in denen wir Stellungnahmen des Frankfurter Oberstaatsanwalt Bechtel zitieren, der bereits am 20. Mai 2011 „klare Notwehr“ indizierte (s. BILD v. 20. Mai 2011). Nach acht Monaten ist nun sein ad-hoc-Urteil durch die ermittelnde Behörde bestätigt…

Auch glauben wir, dass die Presse und die Medien niemals fair gegenüber unserer Schwester waren, da sie stets den Gewaltakt der Polizei zu decken schien, kritischer, investigativer Journalismus war nicht erkennbar. Ebenso sind wir beunruhigt über das Schweigen von Stadt- oder Landesvertretern. Bis heute haben sich weder die Oberbürgermeisterin, der Ministerpräsident oder der Polizeipräsident zu Wort gemeldet im Kontext von Christy`s Tod. Am Meisten beunruhigt uns allerdings die Passivität Afrikanischer Diplomaten und ihrer Behörden dann, wenn es um eine Schmähung von afrikanischen Landsleuten geht.

Solange die Obrigkeit und ihre Organe verweigern, konkrete Maßnahmen gegen Polizeigewalt mit Todesfolge gegen Afrikanische Mitbürger einzuleiten, werden wir laut auftreten, die Handlungen verdammen, wo notwendig auch demonstrieren und alle möglichen legale Wege beschreiten, damit Gerechtigkeit walte.

Wir möchten wiederholt betonen, dass dies der Weg ist, den wir stets proklamiert haben, damit alle Umstände, die zu Christy`s Tod geführt haben, vor einem Gericht dargelegt werden. Dies müssen wir erreichen durch eine Intensivierung der Partnerschaft mit der „Christy Schwundeck Initiative“ in Frankfurt.

Concerned Nigerians lobt ausdrücklich die Mühen und den Fortschritt, der bislang durch die Christy Schwundeck Initiative Frankfurt und die Afrikanische Gemeinde in Kassel in dieser Angelegenheit erzielt wurde. Wir bleiben verbunden mit der Arbeit der Initiative. Wir zählen auf gute afrikanische Brüder und Schwestern und Unterstützer Afrikas, die sich hinter die Initiative stellen, um den Fortschritt, der bereits gemacht wurde, noch zu vergrößern.

Christy`s Tod ist ein weiterer statistischer Fall in der Liste Afrikanischer Menschen, die durch Deutsche Polizisten getötet wurden, ohne einer juristischen Verfolgung ausgesetzt zu sein.

Die Verantwortung von uns, den Lebenden, ist es, für Gerechtigkeit einzutreten und zu sagen: NIE WIEDER!

Oury Jalloh ist eines der Opfer polizeilicher Gewalt. Die Kampagne für Gerechtigkeit in seinem Sinne, die seitens seiner Freunde und des „Voice refugee forums“ geführt wird, ist wahrlich inspirierend für die Concerned Nigerians. Obwohl in den sieben langen Jahren der Oury Jalloh-Kampagne die Gerechtigkeit immer noch nicht gesiegt hat, konnte die Wahrheit über den institutionalisierten Rassismus in die Öffentlichkeit getragen werden.

Dennoch – als Concerned Nigerians versichern wir jedem, dass wir gemeinsam mit Eurer Unterstützung, Eurem unermüdlichen Einsatz und der Kampagne die Staatsanwaltschaft zu einer Wende in dieser Angelegenheit veranlassen werden.

Wir müssen uns alle unserer Verantwortung bewusst werden, für Sicherheit und Grundrechte zu kämpfen. Unser Bestreben gilt mit Blick auf Christy`s Tochter, ihren Familienmitgliedern und allen Afrikanern: Wir wollen sicherstellen, dass diesen wie jedem anderen Menschen rechtlicher Schutz gewährt wird.

Wir kommen zu dem Schluss, dass die Einlassung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar ist, sie wesentliche rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der Bewertung einer „Notwehrlage“ nicht berücksichtigt hat und die Herangehensweise rätselhaft bis nahezu primitiv anmutet.

Wir verdammen die Entscheidung, weisen sie zurück und werden gegen sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften vorgehen, bis dass die Schuldige zur Rechenschaft gezogen wird.
Wir bitten Euch, uns bei diesem Kurs zu unterstützen und Euch uns anzuschließen.

Gezeichnet
Concerned Nigerians e.V.

Mittwoch, 15. Februar 2012

Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlags im Falle um Christy Schwundeck wird eingestellt!

Das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlages gegen die Polizistin, die am 19.05.2011 Christy Schwundeck im Job Center Frankfurt durch einen Schuss getötet hat, ist gem. § 170 Abs. 2 eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft begründet diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass sich nach Auswertung aller Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat ergeben habe. Vielmehr habe die Beschuldigte eine zulässige Notwehrhandlung gem. § 32 StGB vorgenommen. Die Verteidigungshandlung sei u.a. deshalb notwendig gewesen, weil Christy unkontrolliert mit einem Messer um sich schlagend agiert habe und trotz Aufforderung, das Messer niederzulegen, nicht davon abgelassen habe. Die Handlung stehe auch im Verhältnis zu der drohenden Gefahr und um diese abzuwenden.
Der Bruder der Getöteten lässt die Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung des Gerichts derzeit prüfen.

Die Initiative Christy Schwundeck ist zutiefst empört über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Polizistin und fordert nach wie vor, dass es im Fall um Christy Schwundeck zu einem Gerichtsverfahren kommt und unterstützt den Bruder von Christy Schwundeck bei möglichen weiteren rechtlichen Schritten.

Aufklärung und Gerechtigkeit!

Mittwoch, 11. Januar 2012

Stoppt den rassistischen Polizeiterror!

Africans have a right to resist – Stoppt den rassistischen Polizeiterror!



Der friedlichen Demonstration anlässlich des siebten Jahrestages der Ermordung Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam, wurde mit massiver Polizeibrutalität und -gewalt begegnet. Zahlreiche Demonstrant_innen wurden von der Polizei attackiert und verletzt. Durchweg war das Verhalten der Polizist_innen provokativ und aggressiv. Ziel war offensichtlich vor allem die strategische Einschüchterung der afrikanischen Aktivist_innen und eine Verhinderung des Aufklärungsprozesses im Fall um Oury Jalloh. Neben der gezielten Störung der Polizei durch enorme Polizeipräsenz, -gewalt und -willkür wurden von Anfang die führenden Schwarzen Aktivisten Komi Edzro, Mbolo Yufani und Mouctar Bah, die seit Jahren um eine lückenlose Aufklärung des Falles um Oury Jalloh kämpfen, zu Zielscheiben polizeilicher Attacken gemacht. Mouctar Bah wurde vor, während und zum Schluss der Demonstration von der Polizei angegriffen. Die strategische Aggression gegen den Gründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und Anmelder der Demonstration, war bereits zwei Tage im Vorfeld angekündigt worden, als zwei Polizist_innen Mouctar Bah drohten das Wort „Mord“ im Zusammenhang mit Oury Jalloh bei der Demonstration nicht mehr zu dulden und ihn im Falle der Benutzung zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings hatte es bereits 2006 ein Gerichtsurteil gegeben, das den Slogan „Oury Jalloh- Das war Mord“ für zulässig erklärt hatte. Sowie es zu dem Zeitpunkt keine Auflage gab, dass bestimmte Aussagen während der Demonstration nicht gemacht werden dürften. Womit dieses Verbot durch die Polizei einen horrenden Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit darstellte. Die Polizei suchte die Demonstrant_innen davon abzuhalten vom Fall um Oury Jalloh als Mord zu sprechen indem sie mit Gewalt Versuche unternahm ihnen Transparente zu entreißen und willkürlich auf Demonstrant_innen einschlugen. Am Ende der Demonstration wurde Mouctar Bah zu Boden gerissen und von der Polizei attackiert und geschlagen bis er das Bewusstsein verlor und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, wo er bis heute stationär behandelt wird.
Das gewaltvolle und brutale Vorgehen der Polizei bei der Gedenkdemonstration und Forderung einer Aufklärung der Umstände um die Ermordung Oury Jallohs, ist eine Fortsetzung und Steigerung des brutalen Vorgehens auf den Demonstrationen gegen Ende des ersten Prozesses vor dem Gericht Dessau. Wir unterstützen den Kampf der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und fordern eine gerechte Verurteilung und Anerkennung des Mordes an Oury Jalloh. Darüber hinaus verurteilen wir die rassistische Ungerechtigkeit in den Institutionen, insbesondere der Polizei und fordern ein Ende der polizeilichen Willkür. Die Koalition des Schweigens, der Vertuschung und Repression des Widerstandes dagegen muss ein Ende gesetzt werden.

Africans have a right to resist!
Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Power to the People!

Freitag, 6. Januar 2012

Spendenaufruf

Spendenaufruf:
Am 19.05.2011 wurde Christy Schwundeck, eine 39 jährige gebürtige Nigerianerin, im Jobcenter Gallus/ Frankfurt am Main von der Polizei erschossen.
Sie begab sich dorthin, um sich einen Vorschuss von 10 Euro auszahlen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter verweigerte dies und verständigte den Sicherheitsdienst sowie die Polizei, als sie sich weigerte das Jobcenter zu verlassen.
Bei der folgenden Auseinandersetzung soll Christy Schwundeck einen der beiden Polizeibeamten mit einem Messer attackiert haben, woraufhin sie von dessen Kollegin erschossen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt behauptete noch am selben Tag vor der Presse, es handele sich eindeutig um Notwehr, da Frau Schwundeck die Polizei mit einem Messer attackiert habe. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte jedoch, dass er das besagte Messer „definitiv nicht gesehen“ hat (Quelle: FR, Tod im Jobcenter, 14.07.2011, http://www.fr-online.de/frankfurt/nach-den-schuessen,1472798,8670432.html). In der Medienberichterstattung wurde sie als drogenabhängige, aggressive und psychisch instabile Person dargestellt, die im Jobcenter randalierte, obwohl es dafür keine Beweise gab. Die Obduktion ergab vielmehr, dass sie nicht unter Drogeneinfluss stand.
Christy Schwundeck war Mutter einer elfjährigen Tochter.
Nunmehr sind fast acht Monate vergangen und noch immer weiß die Familie, die Öffentlichkeit und somit auch wir, die Initiative Christy Schwundeck, nicht, wie es zu der Erschießung Christy Schwundeck’s kam.
Mit dem Ziel der Aufklärung und Gerechtigkeit kämpft die Initiative Christy Schwundeck nach wie vor dafür, dass es im Fall um Christy Schwundeck zu einem Gerichtsverfahren kommt. Der Bruder hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um Akteneinsicht zu bekommen und um die Familie bei einer Nebenklage vor Gericht zu vertreten.
Die Initiative Christy Schwundeck möchte die Familie gerne dabei unterstützen. Mit einer Spende, egal wie hoch, helft Ihr dabei die Anwaltskosten tragen zu können.

Wir fordern Aufklärung und Gerechtigkeit!
All Power to the People!