Montag, 23. Juli 2012

Warum starb Ousman Sey - Redebeitrag



Im Folgenden dokumentieren wir noch einmal unseren Redebeitrag, den wir auf der Kundgebung in Gedenken an Ousman Sey, am 17.Juli hielten:






Redebeitrag: Warum starb Ousman Sey?
Mahnwache 17.Juli 2012
Als Ousman Sey am Morgen des 7.Juli in Polizeigewahrsam in  Dortmund zusammenbrach, hatte er sich bereits mehrere Stunden vergeblich um ärztliche Hilfe bemüht. Um 6:30 Uhr rief der aus Gambia stammende 45-Jährige erstmals den Notdienst, weil er sich sehr schlecht fühlte. Die herbeigerufenen Sanitäter konstatierten Herzrasen, fühlten sich aber nicht veranlasst, Ousman in ein Krankenhaus zu bringen. Um 7:00 Uhr dann trafen diese Sanitäter ein zweites Mail ein. Ousman krampfte mittlerweile, war panisch geworden und trotzdem (!) sahen die Sanitäter keine Veranlassung Ousman auch nur medizinisch zu behandeln! Stattdessen wurden nun die Polizei hinzugezogen, denn Ousman hatte in seiner Todesangst wohl eine Scheibe eingeschlagen. Die Polizisten führten den zweifachen Vater dann trotz entgegenlautenden Hinweisen einer Krankenschwester aus der Nachbarschaft in Handschellen(!) als ,Randalierer‘ ab. In polizeilicher Gewahrsam schließlich, brach Ousman zusammen und starb noch auf dem Weg in ein Krankenhaus.
Wir fragen: 
Wie kann ein Mensch, der offensichtlich ärztliche Hilfe benötigt, in Handschellen (!) in Polizeigewahrsam gebracht werden?
- Warum haben die Sanitäter trotz offensichtlich drohendem Herzinfarkt keine Anstalten unternommen, Ousman Sey in ärztliche Behandlung unterzubringen?
Die erhobenen Rassimusvorwürfe gegen Sanitäter und Polizei wiesen diese sofort von sich. 
Sowohl Feuerwehr-Chef Dirk Aschenbrenner, als auch Polizeipräsident Norbert Wesseler behaupteten fest, es habe ,,keinen Rassismus“ gegeben. Der Polizeipräsident führte weiter aus, er könne auch ,,kein Fehlverhalten seiner Beamten erkennen.“
-Wir fragen uns, wäre der Polizeipräsident Norbert Wesseler der bestritt dass sich hier um rassistisch motivierte Unterlassung von Hilfe handle, auch erst in Polizeigewahrsam gekommen, wenn er den Rettungsdienst wegen Herzrasens kontaktiert hätte?  Bliebe Er ruhig sitzen, wenn er Todesangst litt und ihm Hilfe verwehrt blieb? (Quelle: ruhrnachrichten.de ,,Tod im Gewahrsam…‘‘ 10.07.12)
Auch wie Feuerwehrchef Aschenbrenner auf die Idee kommt, in seiner Behörde gebe es keinen Rassismus, erscheint uns fragwürdig. Immerhin hatte sein Vorgänger Klaus Schäfer aufgrund seiner Kontakte zu den Dortmunder Neonazis seinen Posten als Leiter des städtischen Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie verloren.
Trotz anderslautender Befunde der Obduktion, ließ Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel vor Dortmunder Presse verlauten, sie könne sich gut vorstellen Ousman Sey habe ,,Drogen oder Medikamente zu sich genommen.“ Ansonsten sei der Fall eine ,,ganz undurchsichtige Geschichte“. Die Presse nahm dies dankbar auf und ließ im Einklang mit der Pressemitteilung der Polizei weiter verlauten Ousman habe randaliert.
  • Wie kann es sein, dass Polizei und Presse, trotz der offensichtlich lebensbedrohlichen Umstände in denen sich Ousman befand, ihn als ,,Randalierer‘‘ pathologisiert?
  • Warum wird anstatt die Verantwortlichen für seinem Tod zu benennen, das Opfer zum Täter gemacht?
Es ist ein Mensch gestorben. Das ist traurig und wir drücken den Angehörigen unser Mitleid aus. Es ist aber nicht der Grund warum wir heute hier sind! Wir sind hier, weil dieser Mensch nicht hätte sterben müssen! Wir sind hier weil die Umstände seines Todes uns an die Todesumstände anderer Menschen in der Vergangenheit erinnern:
Mohammad Sillah, ein Flüchtling aus Guinea, war nur 23 Jahre alt, als er am 14. Januar 2007 starb. Er hatte sich wegen anhaltender Schmerzen eine Woche (!) um einen Krankenschein bei seinem zuständigen Sozialamt in Remscheid bemüht. Der Krankenschein wurde ihm verweigert mit der Begründung, er werde sowieso abgeschoben (!). Als seine Schmerzen dann unerträglich wurden und er doch in ein Essener Krankenhaus kam, war es schon zu spät. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im Dezember 2007 eingestellt, das Sozialamt bestritt, dass Mohammad einen Krankenschein beantragt hätte. Aber viele Flüchtlinge aus Remscheid berichteten, dass sie tagtäglich mit  den Schikanen der Stadtverwaltung von Remscheid konfrontiert sind, und dass Vielen von Ihnen die medizinische Versorgung des Sozialamtes verweigert wurde.
Oury Jalloh starb 2005 ebenfalls unter ,Obhut‘ der Polizei. Er verbrannte in einer Dessauer Polizeizelle und soll sich trotz Fixierung auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben. Die Angehörigen Oury Jallohs müssen von einem vorsätzlich eingeleiteten Tod durch die Polizei ausgehen, trotzdem gibt es immer noch keine Verurteilung der verantwortlichen Polizisten.
Dominique Koumadio fand seinen Tod ebenfalls in Dortmund, am 14. April (?) 2006 starb er mit nur 23 Jahren. Getötet wurde er durch 2 gezielte Schüsse, von denen der zweite direkt in Herz traf. Die schießenden Polizisten wurden freigesprochen, sie hätten aus Notwehr gehandelt.
Diese Liste könnte beliebig  weitergeführt werden, noch einen Fall wollen wir hervorheben, weil er uns hier in Frankfurt unmittelbar betrifft. Wir, die Initiative Christy Schwundeck, haben sich vor ca. einem Jahr in Gedenken an die aus Nigeria stammende Frau Christy Schwundeck gegründet. Christy starb im Mai 2011 im mittlerweile geschlossenen Jobcenter Gallus hier in Frankfurt. Wie auch Dominique starb sie durch zwei gezielte Schüsse, der zweite ging direkt in ihren Bauch. Die Ermittlungen gegen die schießende Polizistin sollen jetzt eingestellt werden. 

Als weitere Opfer staatlichen Rassismus‘ und rassistischer Polizeigewalt zu nennen sind: Amir Ageeb, Mareame N‘Deye Sarr, John Achidi, Laye Conde und Slieman Hamade.
Wenn wir Ousman Sey gedenken, gedenken wir Ihnen. Keine und keiner wird vergessen, bis ihr Tod restlos aufgeklärt und die Schuldigen benannt und verurteilt sind. 
Rassistische Diskrimierung in der Gesundheitsversorgung, bei staatlichen Behörden, durch die Polizei betrifft uns alle! 
Wir fordern:
Aufklärung für Ousman Sey! Schon wieder starb ein Schwarzer Mensch in Gewahrsam der Polizei, schon wieder gibt es keine Schuldigen, schon wieder werden Opfer pathologisiert!
Wir fordern ein Gerichtsverfahren gegen die zuständigen Sanitäter und die Polizisten!
Für ein Ende der rassistischen Polizeiangriffe und der rassistischen Klassenmedizin!

Mittwoch, 11. Juli 2012

Warum starb Ousman Sey? Mahnwache am Dienstag!


Am Morgen des 7.Juli 2012 verstarb der Afrikaner Ousman Sey in Dortmund kurz nachdem er im Polizeigewahrsam zusammengebrochen war. Vorausgegangen war sein mehrstündiger Versuch ärztliche Hilfe durch einen Notarzt zu bekommen.

Trotz des durch zwei Rettungssanitäter festgestellten Herzrasens und späteren Krampfanfällen, sahen sich die Sanitäter nicht genötigt Ousman in ein Krankenhaus einzuliefern. Die durch Nachbarn gerufene Polizei, nahmen den zweifachen Vater dann um ca. 7:00 morgens in Handschellen mit auf die Polizeiwache, mit dem Verweis auf eine kaputte Fensterscheibe, die Ousman in panischer Todesangst eingeschlagen hatte. Selbst eine dazugerufene Nachbarin, die ausgebildete Krankenschwester ist, konnte Sanitäter und Polizei nicht von einer Einlieferung in ein Krankenhaus überzeugen. Auf dePolizeiwache brach der 45-Jährige dann zusammen und verstarb noch in dem nun viel zu spät gerufenen Krankenwagen.

Wir fragen:
- Wie kann ein Mensch, der offensichtlich ärztliche Hilfe benötigt, in Handschellen (!) in Polizeigewahrsam genommen werden?
- Warum haben die Sanitäter trotz offensichtlich drohendem Herzinfarkt keine Anstalten unternommen, Ousman Sey in ärztliche Behandlung unterzubringen?
- Wie kann es sein, dass Polizei und Presse, trotz der offensichtlich lebensbedrohlichen Umstände in denen sich Ousman befand, ihn als ,,Randalierer‘‘ und Täter pathologisieren?
- Wäre der Polizeipräsident Norbert Wesseler der bestritt dass sich hier um rassistisch motivierte Unterlassung von Hilfe handle, auch erst in Polizeigewahrsam gekommen, wenn er den Rettungsdienst wegen Herzrasens kontaktiert hätte? (Quelle: ruhrnachrichten.de ,,Tod im Gewahrsam…‘‘ 10.07.12)

Wir fordern:
Aufklärung für Ousman Sey! Schon wieder starb ein Schwarzer Mensch in Gewahrsam der Polizei,
schon wieder gibt es keine Schuldigen, schon wieder wird ein Opfer zum Täter gemacht!

Wir rufen euch auf an der Mahnwache am Dienstag, den 17. Juli um 17:30
an der Konstablerwache teilzunehmen!

Für ein Ende der rassistischen Polizeiangriffe und der rassistischen Diskriminierung
in der Gesundheitsversorgung!

Dienstag 17. Juli
17:30 Konstablerwache

Freitag, 6. Juli 2012

Am Donnerstag, den 5.Juli begonnen wir unsere Aktionstage im Juli mit einer Mahnwache bei dem Sitz der Staatsanwaltschaft an der Konstablerwache. Wir hatten eine Infotafel mit den Schicksalen einiger Opfer polizeilichen Terrors, ein Banner und viele Flugblätter dabei und verteilten diese eifrig an die PassantInnen und MitarbeiterInnen des Gerichtes. Von nun an werden wir jeden Donnerstag vor dem Amtsgericht, bzw. dem Sitz der Oberstaatsanwaltschaft zwischen 11°° und 14°° präsent sein und PassantInnen über den Fall Christy Schwundecks aufklären. Auch werden wir der Staatsanwaltschaft zeigen, dass wir hartnäckig sind und sie auch in Bezug auf die anstehende Entscheidung über eine endgültige Schließung der Akten unter Druck setzen.
Diese kleinen Aktionen dienen gleichzeitig auch als Auftakt von Kundgebungen, Veranstaltungen und weiteren Protestaktionen. Wir vergessen nicht! Christy Schwundeck - Das war Mord!

Nächste Verteilaktionen sind am Amtsgericht, bzw. dem Sitz der Oberstaatsanwaltschaft12., 19. und 26.Juli. Wer möchte ist herzlich eingeladen uns zwischen 11°° und 14°° zu unterstützen!

                                                                

Mittwoch, 4. Juli 2012

SPENDENAUFRUF - TRANSPARENZ DURCH NEBENKLAGE



            
Am 19.05. 2011 wurde im Jobcenter Frankfurt Christy Schwundeck nach einem Wortgefecht durch die Kugel einer Polizistin erschossen.
 Christy Schwundeck lebte getrennt und alleine in Frankfurt; sie hat eine 12-jährige Tochter, die bei einer Pflegefamilie lebt. Christy war Deutsche nigerianischen Herkunft.
 Am 20.05. bekundete die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass es sich „klar um Notwehr“ gehandelt habe. 
Die gesamten Umstände rund um den Tod einschließlich der Presseerklärung haben die „Initiative Christy Schwundeck“ dazu veranlasst, sich aktiv für Aufklärung und Transparenz einzusetzen.Es haben seit Mai 2011 mehrere Demonstrationen und Kundgebungen stattgefunden, u.a. als Appell an die Ermittlungsbehörden, die Angehörigen und die Öffentlichkeit über die genauen Umstände und getroffenen juristischen Maßnahmen dieses tragischen Falles zu informieren. 
Der Christy Schwundeck Initiative ist es gelungen, einen Anwalt für den Bruder der Getöteten, der in London lebt, zu beauftragen und den Bruder als Nebenkläger zu vertreten. Denn nur ein naher Verwandter kann die rechtsstaatliche Verfolgung gerichtlich als "Nebenkläger" beantragen. Als Nebenkläger hat er einen Anspruch, im gesamten Verfahren eingebunden zu sein und selbst (z.B. Beweis-) Anträge zu stellen. Die anwaltliche Unterstützung ist erforderlich, weil der Bruder in England wohnt und die Verwandtschaft in Nigeria. Der Anwalt hat Einsicht genommen, um Klarheit über die gesamten Umstände zu erhalten, die zum Tod von Christy Schwundeck geführt haben.
 Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Danach hat der Anwalt Beschwerde eingelehnt, diese wurde durch die Oberstaatsanwaltschaft abgelehnt.
 Nun gibt es noch einen letzten Instanzenweg, indem ein "Klageerzwingungsverfahren" durchlaufen wird. Dabei beantragt der Anwalt im Namen des Bruders beim Oberlandesgericht, die Bescheide des Vorverfahrens zu überprüfen und ein öffenltiches Strafverfahren anzuordnen, so dass alle Umstände des Tathergangs öffenltich gemacht und juristisch überprüft werden.

Die CS-Initiative hat sich gemeinsam mit dem Anwalt des Bruders für diesen letzten Instanzenweg entschieden, weil

a) die Akteneinsicht ergab, dass es zahlreiche unzutreffende Annahmen der Staatsanwaltschaft gibt, die Grundlage des Einstellungsbescheid sind,
b) es fundierte Fakten aus der Aktenlage gibt, die auf ein Fehlverhalten der Polizistin, die CS tötete,  deuten, und dies transparent zu machen ist,
c) die rechtliche Würdigung durch StA und OStA, es liege Notwehr oder Nothilfe vor, fehlerhaft sind.

Auch wollen wir durch das Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten unsere Solidarität und Willen für Gerechtigkeit kund tun und Solidarität für alle Brüder und Schwestern, denen durch Obrigkeit Unrecht zugefügt wird, zeigen..

Wir möchten Sie im Namen der „Initiative Christy Schwundeck“ bitten, mit einem finanziellen Beitrag das Verfahren des Bruders der Verstorbenen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Aufklärung und Transparenz im Fall „Christy Schwundeck“ zu leisten. 
Spenden an :
Kontoinhaber : Uber-Courage
Bank : Deutsche Apotheken und Ärzte Bank
BLZ : 30060601
Konto Nr. : 0103597946
Verwendungszweck : Christy Schwundeck
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