Das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlages gegen die Polizistin, die am 19.05.2011 Christy Schwundeck im Job Center Frankfurt durch einen Schuss getötet hat, ist gem. § 170 Abs. 2 eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft begründet diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass sich nach Auswertung aller Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat ergeben habe. Vielmehr habe die Beschuldigte eine zulässige Notwehrhandlung gem. § 32 StGB vorgenommen. Die Verteidigungshandlung sei u.a. deshalb notwendig gewesen, weil Christy unkontrolliert mit einem Messer um sich schlagend agiert habe und trotz Aufforderung, das Messer niederzulegen, nicht davon abgelassen habe. Die Handlung stehe auch im Verhältnis zu der drohenden Gefahr und um diese abzuwenden.
Der Bruder der Getöteten lässt die Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung des Gerichts derzeit prüfen.
Die Initiative Christy Schwundeck ist zutiefst empört über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Polizistin und fordert nach wie vor, dass es im Fall um Christy Schwundeck zu einem Gerichtsverfahren kommt und unterstützt den Bruder von Christy Schwundeck bei möglichen weiteren rechtlichen Schritten.
Aufklärung und Gerechtigkeit!