Mittwoch, 19. Dezember 2012
Montag, 23. Juli 2012
Warum starb Ousman Sey - Redebeitrag
Im Folgenden dokumentieren wir noch einmal unseren Redebeitrag, den wir auf der Kundgebung in Gedenken an Ousman Sey, am 17.Juli hielten:
- Wie kann es sein, dass Polizei und Presse, trotz der offensichtlich lebensbedrohlichen Umstände in denen sich Ousman befand, ihn als ,,Randalierer‘‘ pathologisiert?
- Warum wird anstatt die Verantwortlichen für seinem Tod zu benennen, das Opfer zum Täter gemacht?
Als weitere Opfer staatlichen Rassismus‘ und rassistischer Polizeigewalt zu nennen sind: Amir Ageeb, Mareame N‘Deye Sarr, John Achidi, Laye Conde und Slieman Hamade.
Mittwoch, 11. Juli 2012
Warum starb Ousman Sey? Mahnwache am Dienstag!
Freitag, 6. Juli 2012
Mittwoch, 4. Juli 2012
SPENDENAUFRUF - TRANSPARENZ DURCH NEBENKLAGE
Christy Schwundeck lebte getrennt und alleine in Frankfurt; sie hat eine 12-jährige Tochter, die bei einer Pflegefamilie lebt. Christy war Deutsche nigerianischen Herkunft.
Am 20.05. bekundete die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass es sich „klar um Notwehr“ gehandelt habe. Die gesamten Umstände rund um den Tod einschließlich der Presseerklärung haben die „Initiative Christy Schwundeck“ dazu veranlasst, sich aktiv für Aufklärung und Transparenz einzusetzen.Es haben seit Mai 2011 mehrere Demonstrationen und Kundgebungen stattgefunden, u.a. als Appell an die Ermittlungsbehörden, die Angehörigen und die Öffentlichkeit über die genauen Umstände und getroffenen juristischen Maßnahmen dieses tragischen Falles zu informieren.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Danach hat der Anwalt Beschwerde eingelehnt, diese wurde durch die Oberstaatsanwaltschaft abgelehnt.
Nun gibt es noch einen letzten Instanzenweg, indem ein "Klageerzwingungsverfahren" durchlaufen wird. Dabei beantragt der Anwalt im Namen des Bruders beim Oberlandesgericht, die Bescheide des Vorverfahrens zu überprüfen und ein öffenltiches Strafverfahren anzuordnen, so dass alle Umstände des Tathergangs öffenltich gemacht und juristisch überprüft werden.
Die CS-Initiative hat sich gemeinsam mit dem Anwalt des Bruders für diesen letzten Instanzenweg entschieden, weil
a) die Akteneinsicht ergab, dass es zahlreiche unzutreffende Annahmen der Staatsanwaltschaft gibt, die Grundlage des Einstellungsbescheid sind,
b) es fundierte Fakten aus der Aktenlage gibt, die auf ein Fehlverhalten der Polizistin, die CS tötete, deuten, und dies transparent zu machen ist,
c) die rechtliche Würdigung durch StA und OStA, es liege Notwehr oder Nothilfe vor, fehlerhaft sind.
Auch wollen wir durch das Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten unsere Solidarität und Willen für Gerechtigkeit kund tun und Solidarität für alle Brüder und Schwestern, denen durch Obrigkeit Unrecht zugefügt wird, zeigen..
Wir möchten Sie im Namen der „Initiative Christy Schwundeck“ bitten, mit einem finanziellen Beitrag das Verfahren des Bruders der Verstorbenen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Aufklärung und Transparenz im Fall „Christy Schwundeck“ zu leisten.
Montag, 11. Juni 2012
Stoppt Racial Profiling!
Wir unterstützen die Petition der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (I.S.D.) gegen das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar zu ,Racial Profiling' und veröffentlichen hier ihre Stellungnahme:
,,Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland kritisiert die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts in Koblenz, das es ab sofort der Bundespolizei erlaubt Personenkontrollen auch aufgrund der Hautfarbe durchzuführen, aufs schärfste.
Damit wird zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“- die polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund von zugeschriebener “ethnischer Herkunft” oder “Hautfarbe” beziehungsweise aufgrund von rassistischen Zuschreibungen – in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird.
Internationale- und europäische Gremien wie der UN Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur
haben eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder "Hautfarbe" einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen
Eine ethnische Selektion darf es in Deutschland nie wieder geben!''
Zur Online Petition: http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling
Samstag, 2. Juni 2012
BESCHWERDE ABGELEHNT AM 10.05.2012!!!
Donnerstag, 10. Mai 2012
Demonstration am 2.Juni! Aufklärung, immernoch!
Donnerstag, 29. März 2012
PRESSE ERKLÄRUNG
Presseerklärung zur Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Frankfurter PolIzeibeamtin durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft.
Am 19.05.2011 war die zum damaligen Zeitpunkt 39 Jahre alte Christy Schwundeck im Frankfurter Rheinmain Jobcenter nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit zwei Polizeibeamten durch Schußwaffengebrauch zu Tode gekommen. Vorausgegangen war nach Aktenlage ein Disput zwischen der aus Nigeria stammenden und seit Mitte der Neunziger Jahre in Deutschland lebenden Frau und einem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, welcher ihr die Barauszahlung von Hartz-IV-Leistungen unter Hinweis auf eine Banküberweisung verweigert hatte. Nachdem Frau Schwundeck sich geweigert hatte, die Arge ohne Auszahlung zu verlassen, wurde eine Polizeistreife hinzugezogen, welche die Hartz-IV-Bezieherin zum Verlassen des Gebäudes veranlassen wollte. Im Zuge der Kontrolle zog Frau Schwundeck auf einmal ein Messer, in dem folgenden Handgemenge zog sich der Polizeibeamte am Arm sowie im Bauchbereich Stich-und Schnittwunden zu. Seine Kollegin hatte den Raum bereits rückwärts verlassen und stand im Flur, als der männliche Beamte mit jetzt gezogener Waffe Frau Schwundeck aufforderte, das Messer fallen zu lassen. In diesem Moment schoß die Polizeibeamtin, welche ebenfalls ihre Dienstwaffe gezogen und Frau Schwundeck zum Fallenlassen des Messers aufgefordert hatte, aus einer Entfernung von etwa 2,5 Metern vom Flur aus auf die im Zimmer stehende Hartz-IV-Bezieherin, welche mit einen Bauchschuß zu Boden ging und wenig später in der Klinik verstarb.
Am 30.01.2012 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main das gegen die Polizeibeamtin geführte Ermittlungsverfahren unter anderem mit der bemerkenswerten Begründung eingestellt, es müsse zugunsten der Beamtin angenommen werden, daß sie auf einen "guten Ausgang" des Schußwaffeneinsatzes vertraut habe. Zwar hätten die verfügbaren Zeugenaussagen Zweifel aufkommen lassen, ob sich Frau Schwundeck überhaupt auf die im Flur stehende Polizistin zubewegt habe, allerdings sei dies der beschuldigten Polizistin auch nicht zu widerlegen gewesen. Zudem sei die Polizistin aber auch durch Notwehr gerechtfertigt gewesen: Ein Warnschuß, ein Schuß in die Extremitäten oder ein milderes Mittel wie der Einsatz von Pfefferspray oder eines Schlagstockes sei wegen des verbleibenden Risikos eines Angriffs für die Beamtin nicht zumutbar gewesen.
Die Frankfurter Strafverteidiger Thomas Scherzberg und Michael Koch vertreten den deutschen Ehemann bzw. den in England lebenden Bruder der Getöteten. In ihrem Auftrag haben beide Rechtsanwälte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingelegt, die im Anhang dieser Presseerklärung beigefügt ist. Das Ziel ihrer Mandanten ist es, eine Antwort der Ermittlungsbehörden darauf zu erhalten, warum ein Mensch so unvermittelt durch polizeilichen Schußwaffeneinsatz zu Tode kommen mußte, obwohl anwesende Tatzeugen die Angriffsversion der Beamtin nicht hatten bestätigen können. Klarheit kann hier nur ein öffentlicher und um restlose Aufklärung des Tatgeschehens vom 19.05.2011 bemühter Strafprozeß bringen.
Frankfurt am Main, 21.03.2012
RA Thomas Scherzberg / RA Michael Koch (scherzberg@lawfirm.de) (m.koch@wallasch-koch.de)
Samstag, 24. März 2012
Am Mittwoch den 21.03.2012 gabs einer Pressekonferenz durch den Anwalt Herrn Michael Koch im Auftrag des Bruders und Anwalt Thomas Scherzberg im Auftrag des Mannes von Christy Schwundeck.
Diese Entscheidung wollen die Rechtsanwälte Thomas Scherzberg und Michael Koch nicht akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft verletze mit der Einstellung ihre „neutrale Würdigungspflicht zwischen dem Verhalten der Beschuldigten und der Geschädigten“, heißt es in der Beschwerde, die die beiden Anwälte am Mittwoch veröffentlichten.
Konkret geht es um die Aussage der Polizistin, die Klientin sei mit dem Messer in der Hand auf sie zugelaufen. Unter anderem darauf stützt die Staatsanwaltschaft die These, die Beamtin habe in Notwehr geschossen. Die Aussage habe aber kein Zeuge im Ermittlungsverfahren bestätigt, monieren die Anwälte.
Zugleich bezweifeln Scherzberg und Koch, dass die Polizistin keine andere Möglichkeit gehabt hätte, die Angreiferin kampfunfähig zu machen. In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heiße es dazu, die Beamtin habe keine Zeit gehabt, ihren Schlagstock oder ihr Pfefferspray zu ziehen. „Wenn Zeit war, die Schusswaffe zu ziehen und zu entsichern, war auch Zeit, den Schlagstock oder das Pfefferspray einsatzbereit zu machen“, schreiben die Anwälte.
„Es müsste auch im Interesse einer Staatsanwaltschaft sein, dass ein so gravierender Vorfall wie die Tötung in einer Hauptverhandlung (…) geklärt wird“, erklären Scherzberg und Koch. Ihrer Meinung nach liegen die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Totschlags vor. Zudem plädiert Scherzberg für eine Rekonstruktion der Ereignisse in den Räumen an der Mainzer Landstraße: „Wir wollen sehen, wie die Situation war und welche Möglichkeiten die Polizistin hatte.“
Die Initiative Christy Schwundeck unterstützt den Bruder von Christy Schwundeck um den Anwalt Herrn Michael Koch zu bezahlen. (Spendekonto siehe Oben)
Samstag, 25. Februar 2012
Germany e.V.
Tel: +49 (561) 4504217 or +49 (172) 5345182
CNG e.V., Lilienweg 5, 34128 Kassel –Germany
22. Februar 2012
Reaktion der Concerned Nigerians e.V Kassel auf den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Frankfurt
Wir wären nicht menschlich, wenn wir nicht enttäuscht wären über die jüngste Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren gegen die Polizistin, die Christy Schwundeck erschossen hat, nicht zu eröffnen.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Beschuldigte (die Polizistin), die Christy Schwundeck, geborene Omorodion, am 19. Mai 2011 im JobCenter Frankfurt erschossen hat, ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten hätte.
Statt dessen wurde befunden, dass sie in Notwehr gehandelt habe. Als Begründung wird angegeben, dass nach Auswertung aller Zeugenaussagen kein hinreichender Verdacht auf eine strafrechtliche Tat bestehe. Die Beschuldigte habe sich lediglich verteidigt im Sinne des Strafgesetzbuches. Demnach war die angebliche Selbstverteidigung notwendig aufgrund Christy`s unkontrolliertem Umgang mit einem Messer, das sie trotz Aufforderung der Polizistin nicht niederlegte. Die Handlung der Polizistin wird als angemessene Notwehrhandlung anerkannt.
Concerned Nigerians glaubt, dass die staatsanwaltliche Entscheidung, der Tathandlung sei nichts Rechtswidriges entgegenzusetzen, unzutreffend ist. Es wurde versäumt, die Verhältnismäßigkeit näher zu prüfen. Es gibt keine differenzierte Darlegung, warum die beschuldigte Polizistin nicht von einem milderen Mittel wie Warnschuss, Schuss ins Bein oder in den Arm, Gebrauch ihres Schlagstocks oder des Pfeffersprays gegen Christy Schwundeck einsetzte. Angesichts der Tatsache, dass zwei Polizisten, zwei interne Sicherheitsbeamte sowie mindestens ein Sachbearbeiter im Raum anwesend waren, stellen sich starke Zweifel darüber ein, dass es keine alternative Handlung gab, eine Dame mit einem Messer zu entwaffnen.
Deshalb empfinden wir den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft als eine Verhöhnung von Rechtsstaatlichkeit, einem fundamentalen Grundsatz jeglicher wahren Demokratie.
Unsere Fragen: Warum kein strafrechtliches Verfahren? Handelt es sich tatsächlich um eine Selbstverteidigungshandlung? Werden Polizei und Staatsanwaltschaft überhaupt den professionellen Anforderungen ihrer Funktion gerecht? Oder kam die Polizistin ungeschoren davon, weil Christy „nur“ schwarz war – und die Beschuldigte weiß?
Liegt bei Polizei und Staatsanwaltschaft institutionalisierter Rassismus vor, der zu unterschiedlichen Wertmaßstäben führt?
Institutionalisierter Rassismus wird definiert als “ die kollektive Betriebsstörung einer Organisation, um Menschen unterschiedlicher Hautfarbe, Kultur oder ethnischer Herkunft eine angemessene und professionelle Dienstleistung zukommen zu lassen“.
Nach unserer Auffassung lassen sich die handelnde Polizistin sowie die Staatsanwaltschaft unter diese Definition subsumieren. Aus diesem Grunde sehen wir vorliegend klar institutionalisierten Rassismus als gegeben an.
Polizei und Justizbehörden in Deutschland wurden weder Christy Schwundeck, ihren Familienmitgliedern, der Afrikanischen Gemeinschaft und auch anderen Opfern brutaler polizeilicher Gewalt gerecht. Wir glauben, dass man diese Art von rassistischen Zügen nicht nur in Christy`s Fall erkennen kann; viele Afrikaner ertragen institutionalisierten Rassismus durch Polizei- und Justizbehörden auf Deutschland`s Straßen tagtäglich.
Die hoheitliche Entscheidung, diese folgenschwere Tat nicht zu verfolgen, ist für uns nur eine weitere Indikation dafür, wie wenig die staatlichen Behörden afrikanische Mitbürger und ihr Recht auf Leben und Sicherheit wertschätzen.
Polizisten in ganz Deutschland werden die Tatsache, dass die Tötung eines/r Afrikaners/in zu keiner strafrechtlichen Verfolgung, erst recht nicht zur Verurteilung führt, feiern. Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Entscheidung wird die teilweise üble Behandlung afrikanischer Mitbürger in Deutschland vergrößern. Solange die Polizei nicht konfrontiert wird mit der Möglichkeit von Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafen, wird es in Deutschland keine wirksame Abschreckung gegen schlechte Behandlung von Afrikanern durch Staatshand geben.
Der Beschuldigten wurde erst nach mehr als acht-monatiger Ermittlung eine Notwehr-Handlung bestätigt. Wir können keine klare Trennung von Verantwortung zwischen der handelnden Polizei und der ermittelnden Behörde erkennen – dies gilt es später zu klären.
Wir sind uns schmerzhaft bewusst, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind und uns immer noch im Kampf für mehr Grundrechte für Afrikaner und unser Recht, nicht weiterhin durch Polizei getötet oder brutal behandelt zu werden, befinden.
Dieser Kampf ist eine Aufgabe unserer Generation, diese Verantwortung bildet die Grundprinzipien und die Ideologie der „Concerned Nigerians“ sowie anderer Afrikanischer Organisationen.
Mit ihrer Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft weitere Hürden und Hindernisse gesetzt auf unserem Weg im Kampf für Gerechtigkeit für Christy, den wir von Beginn an verfolgt haben.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere früheren Berichte über Christy`s Tod, in denen wir Stellungnahmen des Frankfurter Oberstaatsanwalt Bechtel zitieren, der bereits am 20. Mai 2011 „klare Notwehr“ indizierte (s. BILD v. 20. Mai 2011). Nach acht Monaten ist nun sein ad-hoc-Urteil durch die ermittelnde Behörde bestätigt…
Auch glauben wir, dass die Presse und die Medien niemals fair gegenüber unserer Schwester waren, da sie stets den Gewaltakt der Polizei zu decken schien, kritischer, investigativer Journalismus war nicht erkennbar. Ebenso sind wir beunruhigt über das Schweigen von Stadt- oder Landesvertretern. Bis heute haben sich weder die Oberbürgermeisterin, der Ministerpräsident oder der Polizeipräsident zu Wort gemeldet im Kontext von Christy`s Tod. Am Meisten beunruhigt uns allerdings die Passivität Afrikanischer Diplomaten und ihrer Behörden dann, wenn es um eine Schmähung von afrikanischen Landsleuten geht.
Solange die Obrigkeit und ihre Organe verweigern, konkrete Maßnahmen gegen Polizeigewalt mit Todesfolge gegen Afrikanische Mitbürger einzuleiten, werden wir laut auftreten, die Handlungen verdammen, wo notwendig auch demonstrieren und alle möglichen legale Wege beschreiten, damit Gerechtigkeit walte.
Wir möchten wiederholt betonen, dass dies der Weg ist, den wir stets proklamiert haben, damit alle Umstände, die zu Christy`s Tod geführt haben, vor einem Gericht dargelegt werden. Dies müssen wir erreichen durch eine Intensivierung der Partnerschaft mit der „Christy Schwundeck Initiative“ in Frankfurt.
Concerned Nigerians lobt ausdrücklich die Mühen und den Fortschritt, der bislang durch die Christy Schwundeck Initiative Frankfurt und die Afrikanische Gemeinde in Kassel in dieser Angelegenheit erzielt wurde. Wir bleiben verbunden mit der Arbeit der Initiative. Wir zählen auf gute afrikanische Brüder und Schwestern und Unterstützer Afrikas, die sich hinter die Initiative stellen, um den Fortschritt, der bereits gemacht wurde, noch zu vergrößern.
Christy`s Tod ist ein weiterer statistischer Fall in der Liste Afrikanischer Menschen, die durch Deutsche Polizisten getötet wurden, ohne einer juristischen Verfolgung ausgesetzt zu sein.
Die Verantwortung von uns, den Lebenden, ist es, für Gerechtigkeit einzutreten und zu sagen: NIE WIEDER!
Oury Jalloh ist eines der Opfer polizeilicher Gewalt. Die Kampagne für Gerechtigkeit in seinem Sinne, die seitens seiner Freunde und des „Voice refugee forums“ geführt wird, ist wahrlich inspirierend für die Concerned Nigerians. Obwohl in den sieben langen Jahren der Oury Jalloh-Kampagne die Gerechtigkeit immer noch nicht gesiegt hat, konnte die Wahrheit über den institutionalisierten Rassismus in die Öffentlichkeit getragen werden.
Dennoch – als Concerned Nigerians versichern wir jedem, dass wir gemeinsam mit Eurer Unterstützung, Eurem unermüdlichen Einsatz und der Kampagne die Staatsanwaltschaft zu einer Wende in dieser Angelegenheit veranlassen werden.
Wir müssen uns alle unserer Verantwortung bewusst werden, für Sicherheit und Grundrechte zu kämpfen. Unser Bestreben gilt mit Blick auf Christy`s Tochter, ihren Familienmitgliedern und allen Afrikanern: Wir wollen sicherstellen, dass diesen wie jedem anderen Menschen rechtlicher Schutz gewährt wird.
Wir kommen zu dem Schluss, dass die Einlassung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar ist, sie wesentliche rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der Bewertung einer „Notwehrlage“ nicht berücksichtigt hat und die Herangehensweise rätselhaft bis nahezu primitiv anmutet.
Wir verdammen die Entscheidung, weisen sie zurück und werden gegen sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften vorgehen, bis dass die Schuldige zur Rechenschaft gezogen wird.
Wir bitten Euch, uns bei diesem Kurs zu unterstützen und Euch uns anzuschließen.
Gezeichnet
Concerned Nigerians e.V.
Mittwoch, 15. Februar 2012
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlags im Falle um Christy Schwundeck wird eingestellt!
Die Staatsanwaltschaft begründet diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass sich nach Auswertung aller Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat ergeben habe. Vielmehr habe die Beschuldigte eine zulässige Notwehrhandlung gem. § 32 StGB vorgenommen. Die Verteidigungshandlung sei u.a. deshalb notwendig gewesen, weil Christy unkontrolliert mit einem Messer um sich schlagend agiert habe und trotz Aufforderung, das Messer niederzulegen, nicht davon abgelassen habe. Die Handlung stehe auch im Verhältnis zu der drohenden Gefahr und um diese abzuwenden.
Der Bruder der Getöteten lässt die Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung des Gerichts derzeit prüfen.
Die Initiative Christy Schwundeck ist zutiefst empört über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Polizistin und fordert nach wie vor, dass es im Fall um Christy Schwundeck zu einem Gerichtsverfahren kommt und unterstützt den Bruder von Christy Schwundeck bei möglichen weiteren rechtlichen Schritten.
Aufklärung und Gerechtigkeit!
Mittwoch, 11. Januar 2012
Stoppt den rassistischen Polizeiterror!
Der friedlichen Demonstration anlässlich des siebten Jahrestages der Ermordung Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam, wurde mit massiver Polizeibrutalität und -gewalt begegnet. Zahlreiche Demonstrant_innen wurden von der Polizei attackiert und verletzt. Durchweg war das Verhalten der Polizist_innen provokativ und aggressiv. Ziel war offensichtlich vor allem die strategische Einschüchterung der afrikanischen Aktivist_innen und eine Verhinderung des Aufklärungsprozesses im Fall um Oury Jalloh. Neben der gezielten Störung der Polizei durch enorme Polizeipräsenz, -gewalt und -willkür wurden von Anfang die führenden Schwarzen Aktivisten Komi Edzro, Mbolo Yufani und Mouctar Bah, die seit Jahren um eine lückenlose Aufklärung des Falles um Oury Jalloh kämpfen, zu Zielscheiben polizeilicher Attacken gemacht. Mouctar Bah wurde vor, während und zum Schluss der Demonstration von der Polizei angegriffen. Die strategische Aggression gegen den Gründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und Anmelder der Demonstration, war bereits zwei Tage im Vorfeld angekündigt worden, als zwei Polizist_innen Mouctar Bah drohten das Wort „Mord“ im Zusammenhang mit Oury Jalloh bei der Demonstration nicht mehr zu dulden und ihn im Falle der Benutzung zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings hatte es bereits 2006 ein Gerichtsurteil gegeben, das den Slogan „Oury Jalloh- Das war Mord“ für zulässig erklärt hatte. Sowie es zu dem Zeitpunkt keine Auflage gab, dass bestimmte Aussagen während der Demonstration nicht gemacht werden dürften. Womit dieses Verbot durch die Polizei einen horrenden Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit darstellte. Die Polizei suchte die Demonstrant_innen davon abzuhalten vom Fall um Oury Jalloh als Mord zu sprechen indem sie mit Gewalt Versuche unternahm ihnen Transparente zu entreißen und willkürlich auf Demonstrant_innen einschlugen. Am Ende der Demonstration wurde Mouctar Bah zu Boden gerissen und von der Polizei attackiert und geschlagen bis er das Bewusstsein verlor und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, wo er bis heute stationär behandelt wird.
Das gewaltvolle und brutale Vorgehen der Polizei bei der Gedenkdemonstration und Forderung einer Aufklärung der Umstände um die Ermordung Oury Jallohs, ist eine Fortsetzung und Steigerung des brutalen Vorgehens auf den Demonstrationen gegen Ende des ersten Prozesses vor dem Gericht Dessau. Wir unterstützen den Kampf der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und fordern eine gerechte Verurteilung und Anerkennung des Mordes an Oury Jalloh. Darüber hinaus verurteilen wir die rassistische Ungerechtigkeit in den Institutionen, insbesondere der Polizei und fordern ein Ende der polizeilichen Willkür. Die Koalition des Schweigens, der Vertuschung und Repression des Widerstandes dagegen muss ein Ende gesetzt werden.
Africans have a right to resist!
Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Power to the People!
Freitag, 6. Januar 2012
Spendenaufruf
Am 19.05.2011 wurde Christy Schwundeck, eine 39 jährige gebürtige Nigerianerin, im Jobcenter Gallus/ Frankfurt am Main von der Polizei erschossen.
Sie begab sich dorthin, um sich einen Vorschuss von 10 Euro auszahlen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter verweigerte dies und verständigte den Sicherheitsdienst sowie die Polizei, als sie sich weigerte das Jobcenter zu verlassen.
Bei der folgenden Auseinandersetzung soll Christy Schwundeck einen der beiden Polizeibeamten mit einem Messer attackiert haben, woraufhin sie von dessen Kollegin erschossen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt behauptete noch am selben Tag vor der Presse, es handele sich eindeutig um Notwehr, da Frau Schwundeck die Polizei mit einem Messer attackiert habe. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte jedoch, dass er das besagte Messer „definitiv nicht gesehen“ hat (Quelle: FR, Tod im Jobcenter, 14.07.2011, http://www.fr-online.de/frankfurt/nach-den-schuessen,1472798,8670432.html). In der Medienberichterstattung wurde sie als drogenabhängige, aggressive und psychisch instabile Person dargestellt, die im Jobcenter randalierte, obwohl es dafür keine Beweise gab. Die Obduktion ergab vielmehr, dass sie nicht unter Drogeneinfluss stand.
Christy Schwundeck war Mutter einer elfjährigen Tochter.
Nunmehr sind fast acht Monate vergangen und noch immer weiß die Familie, die Öffentlichkeit und somit auch wir, die Initiative Christy Schwundeck, nicht, wie es zu der Erschießung Christy Schwundeck’s kam.
Mit dem Ziel der Aufklärung und Gerechtigkeit kämpft die Initiative Christy Schwundeck nach wie vor dafür, dass es im Fall um Christy Schwundeck zu einem Gerichtsverfahren kommt. Der Bruder hat eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um Akteneinsicht zu bekommen und um die Familie bei einer Nebenklage vor Gericht zu vertreten.
Die Initiative Christy Schwundeck möchte die Familie gerne dabei unterstützen. Mit einer Spende, egal wie hoch, helft Ihr dabei die Anwaltskosten tragen zu können.
Wir fordern Aufklärung und Gerechtigkeit!
All Power to the People!