Donnerstag, 29. März 2012

PRESSE ERKLÄRUNG

Tödlicher PolIzeiwaffeneinsatz Im Rheln-Maln Jobcenter (Frankfurt) am 19.05.2011:

Presseerklärung zur Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Frankfurter PolIzeibeamtin durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Am 19.05.2011 war die zum damaligen Zeitpunkt 39 Jahre alte Christy Schwundeck im Frankfurter Rheinmain Jobcenter nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit zwei Polizeibeamten durch Schußwaffengebrauch zu Tode gekommen. Vorausgegangen war nach Aktenlage ein Disput zwischen der aus Nigeria stammenden und seit Mitte der Neunziger Jahre in Deutschland lebenden Frau und einem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, welcher ihr die Barauszahlung von Hartz-IV-Leistungen unter Hinweis auf eine Banküberweisung verweigert hatte. Nachdem Frau Schwundeck sich geweigert hatte, die Arge ohne Auszahlung zu verlassen, wurde eine Polizeistreife hinzugezogen, welche die Hartz-IV-Bezieherin zum Verlassen des Gebäudes veranlassen wollte. Im Zuge der Kontrolle zog Frau Schwundeck auf einmal ein Messer, in dem folgenden Handgemenge zog sich der Polizeibeamte am Arm sowie im Bauchbereich Stich-und Schnittwunden zu. Seine Kollegin hatte den Raum bereits rückwärts verlassen und stand im Flur, als der männliche Beamte mit jetzt gezogener Waffe Frau Schwundeck aufforderte, das Messer fallen zu lassen. In diesem Moment schoß die Polizeibeamtin, welche ebenfalls ihre Dienstwaffe gezogen und Frau Schwundeck zum Fallenlassen des Messers aufgefordert hatte, aus einer Entfernung von etwa 2,5 Metern vom Flur aus auf die im Zimmer stehende Hartz-IV-Bezieherin, welche mit einen Bauchschuß zu Boden ging und wenig später in der Klinik verstarb.

Am 30.01.2012 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main das gegen die Polizeibeamtin geführte Ermittlungsverfahren unter anderem mit der bemerkenswerten Begründung eingestellt, es müsse zugunsten der Beamtin angenommen werden, daß sie auf einen "guten Ausgang" des Schußwaffeneinsatzes vertraut habe. Zwar hätten die verfügbaren Zeugenaussagen Zweifel aufkommen lassen, ob sich Frau Schwundeck überhaupt auf die im Flur stehende Polizistin zubewegt habe, allerdings sei dies der beschuldigten Polizistin auch nicht zu widerlegen gewesen. Zudem sei die Polizistin aber auch durch Notwehr gerechtfertigt gewesen: Ein Warnschuß, ein Schuß in die Extremitäten oder ein milderes Mittel wie der Einsatz von Pfefferspray oder eines Schlagstockes sei wegen des verbleibenden Risikos eines Angriffs für die Beamtin nicht zumutbar gewesen.

Die Frankfurter Strafverteidiger Thomas Scherzberg und Michael Koch vertreten den deutschen Ehemann bzw. den in England lebenden Bruder der Getöteten. In ihrem Auftrag haben beide Rechtsanwälte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingelegt, die im Anhang dieser Presseerklärung beigefügt ist. Das Ziel ihrer Mandanten ist es, eine Antwort der Ermittlungsbehörden darauf zu erhalten, warum ein Mensch so unvermittelt durch polizeilichen Schußwaffeneinsatz zu Tode kommen mußte, obwohl anwesende Tatzeugen die Angriffsversion der Beamtin nicht hatten bestätigen können. Klarheit kann hier nur ein öffentlicher und um restlose Aufklärung des Tatgeschehens vom 19.05.2011 bemühter Strafprozeß bringen.

Frankfurt am Main, 21.03.2012

RA Thomas Scherzberg / RA Michael Koch (scherzberg@lawfirm.de) (m.koch@wallasch-koch.de)