Mittwoch, 19. Dezember 2012

PRESSE MITTEILLUNG – INITIATIVE CHRISTY SCHWUNDECK (ICS) FALL CHRISTY SCHWUNDECK - Klageerzwingungsverfahren Bescheid der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt, datiert vom 15.11.2012 Tenor: Der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt hat den Antrag auf Klageerzwingung wegen Unzulässigkeit abgelehnt. Er sieht nach Aktenlage keine hinreichende Begründung für die Ablehnung der Notwehr-Lage der Polizistin und bestätigt damit die Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft. Stellungnahme: Das Ergebnis des OLG wurde von allen kritisch-engagierten Menschen und Kenner der Gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland erwartet und befürchtet: Der Antrag, ein gerichtliches Verfahren zwecks Transparenz und Gerechtigkeit im Falle Christy Schwundeck durchzuführen, wurde durch die Gerichtsbarkeit – die die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen unterer Gerichtsebenen zu überprüfen hatte - abgelehnt. Der Antrag auf ein Klageverfahren wurde seitens des Bruders der Getöteten gestellt und von der Initiative Christy Schwundeck organisatorisch und finanziell unterstützt. Ziel des Begehrens war es, dass die Öffentlichkeit im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahren gegen die beschuldigte Polizistin, die den tödlichen Schuss auf Christy Schwundeck abgefeuert hat, erfährt, was sich im JobCenter konkret abgespielt hat und wie es zu diesem dramatischen Ende kommen konnte. Mit der Ablehung durch das OLG sind alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und es gibt keine rechtliche Möglichkeit mehr, ein öffentliches Gerichtsverfahren zu erwirken, in dem der gesamte Tathergang transparent und nachvollziehbar gemacht wird, alle Zeugen angehört und die Beschuldigte sich dem Tatvorwurf, eine Person getötet zu haben, stellen muss. Aus Sicht der ICS werden damit die Befürchtungen der Initiative und vieler solidarischer Menschen bestätigt, dass es hierzulande keine Gerechtigkeit gibt, wenn es zu polizeilicher Gewalt gegen ausländische Mitbürger, erst recht gegen Schwarze kommt. Der system-immanente Rassismus erhält leider Auftrieb, da mit diesem ablehnenden Bescheid zum wiederholten Male ein Polizist, ein öffentlicher Staatsdiener ohne jegliche Konsequenzen einen schwarzen Menschen tötet – durch aktives Tun (siehe Christy, Ouri Jalloh u.a.) oder bewusstes Unterlassen (siehe Ousman Sey…). Dienstrechtliche Konsequenzen gibt es weder für die Täter – die Beschuldigte befand sich zeitnah nach dem Geschehen wieder im Dienst – noch für die allgemeine Polizistenschaft, die durch die konsequenzlose Gewaltanwendung ermutigt wird, „kurzen Prozess“ zu machen in problematischen Situationen mit Ausländern. Statt eine ordentliche Gerichtsverhandlung anzuberaumen, oder zumindest eine offene Kommunikation über die Geschehnisse oder vertrauensbildende Maßnahmen für die (schwarz-) ausländische Community zu schaffen wie Überarbeitung der Polizei-Ausbildung im Hinblick auf de-eskalierende Kompetenz, Schulung von Unrechtsbewusstsein, Sensibilität und selbstkritischer Perspektive beim Umgang mit Ausländern wird der krasse Fall von Christy Schwundeck als erledigt in die Schublade geschoben. Doch die ICS wie auch alle mit dem Anliegen der ICS solidarischen Gruppierungen und Personen werden für ihr Anliegen, das sie anlässlich Christy Schwundeck`s Tod zusammen geführt hat, gemeinsam weiter kämpfen und sich stark machen für Transparenz und Gerechtigkeit, für Aufklärung und gegen den existierenden system-immanenten Rassismus in Deutschland. Solange schwarze Mitbürger hier Tag für Tag sich dem Alltags-Rassismus ausgesetzt sehen müssen, ihn tagtäglich spüren, wie er sich in Institutionen und auch bei einer weiten Zivilbevölkerung noch zeigt, solange wird die Inititiative Christy Schwundeck zur Solidarität aufrufen, wachsam sein und kämpfen für Gerechtigkeit. Christy Schwundeck – Der Kampf geht weiter! Wir bedanken uns bei unsere Unterstützer, insbesondere bei The Concerned Nigerians Germany(Kassel), Zusammen e.V, Courage und Inpdum Frankfurt.