Montag, 11. Juni 2012

Stoppt Racial Profiling!

Racial Profiling verstößt gegen die Grund und Menschenrechte, auch in Deutschland!

Wir unterstützen die Petition der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (I.S.D.) gegen das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar zu ,Racial Profiling' und veröffentlichen hier ihre Stellungnahme:

,,Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Koblenz, das es ab sofort der Bundespolizei erlaubt Personenkontrollen auch aufgrund der Hautfarbe durchzuführen, aufs schärfste. Damit wird zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“- die polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund von zugeschriebener “ethnischer Herkunft” oder “Hautfarbe” beziehungsweise aufgrund von rassistischen Zuschreibungen – in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird. Internationale- und europäische Gremien wie der UN Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur haben eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder "Hautfarbe" einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen Eine ethnische Selektion darf es in Deutschland nie wieder geben!''

Zur Online Petition: http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling

Samstag, 2. Juni 2012

BESCHWERDE ABGELEHNT AM 10.05.2012!!!

Generalstaatsanwaltschaft lehnt Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ab!!! Die Beschwerde des Bruders gegen den Einstellungsbescheid wurde mit Schreiben vom 10.05.2012 durch die Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Die Begründung über die Ablehnung der Beschwerde ist äußerst kurz (man kann auch sagen oberflächhlich) gefasst. Eine detaillierte inhaltliche Prüfung der Würdigung von tatsächlichen (z.B. Zeugenaussagen) und rechtlichen Aspekten ist nicht erfolgt, ebensowenig ist eine objektive Überprüfung des staatsanwaltlichen Einstellungsbescheids erkennbar, noch wurde auf die Begründung des anwaltlichen Beschwerde-Schreibens eingegangen. Erschreckend ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich in keinster Weise bemüht hat, substantiierte Gründe für ihren Einstellungsbescheid darzulegen. Insbesondere ist sie auf die Hinweise unseres Anwalts, dass der Staatsanwaltschaft widersprüchliche Zeugenaussagen nicht ordnungsgemäß abgewogen hat, und dass der Staatsanwalt sogar selbst einseitige Interpretationen zu Lasten der Getöteten vorgenommen hat, nicht eingegangen. Aus der kurzen Ablehnung der Beschwerde geht in keinster Weise hervor, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich überhaupt ernsthaft mit der Akte beschäftigt hat. Der Generalstaatsanwalt geht lapidar davon aus, dass die Polizistin entweder a) den Schuss abgegeben hat, um sich selbst zu schützen (das wäre Notwehr) b) oder den Schuss abgegeben hat, um den verletzten Kollegen zu schützen, weil Christy nach wie vor mit dem Messer um sich gewirkt habe (das wäre Nothilfe). Der nächste Schritt ist das KLAGEERZWINGUNGSVERFAHREN - abzugeben als Antrag durch den Anwalt des Bruders, Frist 24.06.. Wir Bitten um Spenden & Unterstützung im Kampf Für Die Gerechtigkeit!!!